50. Todestag von Czesław Kukuczka

Am 29. März 1974 suchte der Feuerwehrmann Ceslaw Kukuczka die polnische Botschaft in Ost-Berlin auf und verlangte seine sofortige Ausreise nach West-Berlin. Um seiner Forderung Nachdruck zu verschaffen, behauptete er, in seiner Aktentasche eine Bombe mitzuführen, die er zünden würde, wenn man seiner Forderung nicht stattgebe. Die Botschaft schaltete die DDR-Staatssicherheit ein, die ihn zum Schein Ausreisepapiere ausstellte und zum „Tränenpalast“ am Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße brachte. Als Kukuczka die Grenzkontrollen passierte, wurde er hinterrücks von einem Stasi-Mitarbeiter erschossen.

Im März 2024, fast 50 Jahre nach dem Mord, hat am Berliner Landgericht der Prozess gegen den vermeintlichen  Mörder begonnen.

Weitere Informationen:

https://www.chronik-der-mauer.de/todesopfer/183511/kukuczka-czesaw-jan

https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1374486.php

Keine Gleichsetzung von DDR-Dopingopfern mit politisch Verfolgten

In seiner Entscheidung vom 27. März 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass Opfer des DDR-Staatsdopings nicht den Regelungen des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes unterfallen. Es bestätigt damit seine frühere Rechtsprechung zur Auslegung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes insbesondere zum vom Gesetz geforderten Merkmal der „Willkür im Einzelfall“ (§ 1 Abs.2 VwRehaG). Diese liegt demnach nur vor, wenn die staatlichen Maßnahmen von der Tendenz und Absicht getragen waren, ihren Adressaten bewusst zu benachteiligen. Daran fehle es im Fall des DDR-Staatsdopings.

Die Landesbeauftragte bewertet die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als sachgerecht. Sie verweist zugleich darauf, dass die Dopingopfer auch heute noch unter den gravierenden Folgen des staatlich verordneten Zwangsdopings leiden. Deshalb ist die Politik gefordert, Regelungen zur Unterstützung für die unter massiven Gesundheitsschäden leidenden Opfer zu treffen.

Pressemitteilung der Aufarbeitungsbeauftragten

Mit Mut und Engagement für Freiheit und Demokratie

Brandenburg erinnert an den Fall der Berliner Mauer vor 34 Jahren

Mit einer Veranstaltung am Ufer des Griebnitzsees in Potsdam haben Staatskanzleichefin Kathrin Schneider, Landtagsvizepräsidentin Barbara Richstein und die Beauftragte des Landes zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Maria Nooke, heute an den Fall der Mauer vor genau 34 Jahren erinnert. Dabei würdigten sie den Mut der Bürgerinnen und Bürger der DDR, sich gegen das SED-Regime starkzumachen und die Mauer mit friedlichen Mitteln einzureißen.

An der Gedenkveranstaltung am Ufer des Griebnitzsees, wo einst ein Teil der Mauer verlief und sechs Segmente der Mauer als Denkmal erhalten werden, nahm auch der Zeitzeuge und Vorsitzende des „Forums zur kritischen Auseinandersetzung mit der DDR-Geschichte im Land Brandenburg“, Manfred Kruczek, teil. Beteiligt waren zudem Schülerinnen und Schüler der Marienschule aus Babelsberg und des Dreilinden-Gymnasiums aus Zehlendorf. Sie stellten Projektergebnisse zum Thema Mauerfall vor, in denen sie die persönlichen Erinnerungen ihrer Familien verarbeitet haben. Zum Abschluss wurden weiße Rosen als Zeichen der Freude über den Fall der Mauer in die Fragmente der ehemaligen Grenzanlage gesteckt.

Schneider unterstrich: „Am 9. November 1989 zahlten sich der Mut und das Engagement der Menschen im Osten Deutschlands aus, die gegen die Teilung gekämpft hatten und gegen den Willen der Staatsmacht auf die Straße gegangen waren. Diesen Menschen können wir gar nicht genug danken. 34 Jahre später ergibt sich daraus für uns der Auftrag, immer aufs Neue und mit aller Kraft für diese Freiheit und unsere Demokratie zu arbeiten. Wir müssen dafür sorgen, dass Rechtspopulisten und Rechtsextremisten mit ihren Attacken ins Leere laufen. Nur dann kann unsere Gesellschaft frei und offen sein.

Während wir heute feiern, dass wir unsere Teilung überwunden haben, zeigt sich die Welt leider geteilter denn je. Kriege und Konflikte in vielen Ländern der Welt gehen nicht spurlos an uns vorbei. Deshalb ist mir die Verteidigung unserer Demokratie so wichtig. Wir sind tolerant, aber unsere Toleranz hat auch Grenzen, wenn Menschenfeindlichkeit und Hass gepredigt werden. Unsere Demokratie muss sich gegen ihre Feinde wehren können. Auch das gehört zu unserer Freiheit.“

Nooke betonte: „Wir erinnern an die Freiheitsbewegung von 1989 an einem Rest der Berliner Mauer, die immer wieder gleichgesetzt wird mit der Mauer zu den palästinensischen Gebieten in Israel. Der große Unterschied besteht darin, dass die Berliner Mauer die DDR-Bevölkerung ihrer Freiheit beraubte, die Mauer in Israel aber zum Schutz der Menschen vor Terror dienen soll, um Freiheit und Demokratie zu bewahren.

Wenn wir heute an diesem geschichtsträchtigen 9. November an einen der glücklichsten Momente deutscher Geschichte erinnern, soll auch das Gedenken an die jüdischen Opfer der Nazi-Pogrome vom 9. November 1938 und des Massakers der Hamas vom 7. Oktober dieses Jahres in Israel Raum haben. Der 9. November in all seiner historischen Ambivalenz fordert uns heraus, uns mit unserer Geschichte auseinanderzusetzen, um Hintergründe zu verstehen, Auswirkungen zu erkennen und klare Position zu beziehen.“

Landtagsvizepräsidentin Barbara Richstein dankte allen, die sich an den Erinnerungsprojekten an zwei Schulen beteiligt haben, besonders den Schülerinnen und Schülern: „Jugendliche in Deutschland müssen sich heute keine Gedanken machen über Grenzen, Sperren, Hindernisse. Das ist ein Glück und ein Segen – und der 9. November 1989 war der Ausgangspunkt, der Start für den Weg zur deutschen Einheit. Ich freue mich mit Euch, dass Ihr nur dieses vereinte Deutschland kennt, in dem Berlin und Brandenburg immer enger zusammenwachsen. Trotzdem oder gerade deshalb ist es wichtig, die Geschichte nicht aus dem Blick zu verlieren. Wir müssen uns immer wieder daran erinnern, dass es auch andere, in vieler Hinsicht deutlich schlechtere Zeiten gab; besonders hier an der früheren Mauer.“

Kruczek betonte: „Die Mauer stürzte ein, weil die Ostdeutschen endlich ihre Angst und Ohnmacht überwanden, um die SED-Diktatur zu besiegen. Zu diesem unerwarteten Glücksmoment muss die heutige Generation die Vorgeschichte erfahren, um Freiheit und Demokratie gegen alle totalitären Erscheinungen zu verteidigen.“

Öffentliche Erklärung der Kirchenleitung zur Tätigkeit von Eckart Giebeler, Gefängnisseelsorger in der DDR und inoffizieller Mitarbeiter des MfS

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat in einem Gottesdienst am 5. November 2023 eine Erklärung der Kirchenleitung zur Tätigkeit von Eckart Giebeler veröffentlicht.

Für solch einen Gottesdienst und ein Wort der Kirche hatten sich ehemals politisch Verfolgte, die während ihrer Haftzeit Begegnungen mit Eckart Giebeler als Seelsorger hatten, in einem Gespräch mit dem Bischof und Mitgliedern der Kirchenleitung ausgesprochen, das von der Aufarbeitungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin begleitet wurde. Sie verliehen ihrer Erwartung Ausdruck, dass sich die Kirche zu dem Verhalten des Seelsorgers und zu ihrer eigenen Rolle positionieren müsse. Die Beteiligten an dem Gespräch sind wie alle Opfer des SED-Regimes zu diesem Gottesdienst eingeladen.

In der Publikationsreihe der Aufarbeitungsbeauftragten erschien die wissenschaftliche Arbeit zu dem Gefängnisseelsorger und seiner Rolle, verfasst von Marianne Subklew-Jeutner: „Schattenspiel. Pfarrer Eckart Giebeler zwischen Kirche, Staat und Stasi“, Metropol Verlag, Berlin 2019.

Erklärung der Kirchenleitung zur Tätigkeit von Eckart Giebeler

Predigt von Bischof Stäblein

Kommentar der Aufarbeitungsbeauftragten Dr. Maria Nooke

Aufarbeitungsbeauftragte Dr. Maria Nooke wiedergewählt

Am 11.05.2023 hat der Landtag Brandenburg Dr. Maria Nooke als Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur wiedergewählt.

Dr. Maria Nooke:

„Ich freue mich sehr über das mir entgegengebrachte Vertrauen und auf meine neue Amtszeit, in der ich begonnene Projekte fortsetzen und neue Akzente setzen möchte.

Eine unserer größten Herausforderungen ist, wie die Anerkennung von Gesundheitsschäden durch politische Verfolgung und Unrecht angemessen erfolgen kann. An diesem Thema arbeiten wir schon einige Jahre, die Ergebnisse sind nach wie vor unbefriedigend. Um das zu ändern, bedarf es auch einer gesetzgeberischen Initiative. Ich hoffe sehr, dass es künftig Regelungen gibt, die eine Verbesserung für die Betroffenen bewirken. Dazu wird die Bildungsarbeit noch mehr an Gewicht gewinnen: Wir wollen im ganzen Land Brandenburg mit der Erlebnisgeneration der DDR im Gespräch bleiben. Für Jugendliche entwickeln wir ständig neue, vor allem interaktive Formate.

Pädagoginnen und Pädagogen bieten wir Fortbildungen zu innovativen Methoden der Geschichtsvermittlung an und fördern gleichzeitig die Vermittlung von DDR-Geschichte im Geschichtsunterricht.“

Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten- neue Runde 2022/2023 startet

Für den 30. August 2022 laden wir zum Tutorenworkshop ein. Die Veranstaltung findet von 15 bis 17.30 online statt. Das Programm finden Sie hier.

Interessierte Lehrerinnen und Lehrer sind eingeladen, Schüler*innengruppen bei dem Wettbewerb zu begleiten. Damit Sie dafür alle wichtigen Informationen und thematische Impulse bekommen, bieten wir Ihnen ein vielfältiges Programm. Das Thema des Wettbewerbs wird erst zum Start des Wettbewerbs am 1. September 2022 von der Körber-Stiftung veröffentlicht. Im Rahmen des Workshops wird dazu aber bereits gearbeitet.  

 Wir freuen uns über eine rege Teilnahme, damit möglichst viele Schülerinnen und Schüler bei dem Wettbewerb durch engagierte Tutorinnen und Tutoren begleitet werden können. Es warten viele Preise auf die Mitwirkenden.

„Denkmal für die Potsdamer Demokratiebewegung im Herbst 1989“

Beteiligen Sie sich mit Ihrer persönlichen Geschichte am „Denkmal für die Potsdamer Demokratiebewegung im Herbst 1989“ 

Derzeit entsteht das „Denkmal für die Potsdamer Demokratiebewegung im Herbst 1989“ auf dem Potsdamer Luisenplatz. Ein Teil des von Mikos Meininger gestalteten Denkmals sind neben persönlichen Schuhabdrücken auch Erinnerungen und persönliche Geschichten der Friedlichen Revolution 1989. Gern möchten wir Sie hiermit darauf hinweisen, dass Sie sich mit Ihrer Geschichte am Denkmal beteiligen können. Die Erinnerungen werden auf einer eigenen Webseite festgehalten, wo sie gehört und nachgelesen werden können.

Nähere Informationen erhalten Sie direkt im Kunsthaus sans titre unter folgendem Link:

https://www.sans-titre.de/denkmal-der-friedlichen-revolution

Schauen Sie doch im Kunsthaus sans titre vorbei, sehen die eindrucksvolle Ausstellung WERKSTATT DEMOKRATIE DENKMAL (Laufzeit bis 12.07.2020) an, geben Sie Ihren Schuhabdruck und erzählen Ihre Geschichte aus dem revolutionären Herbst 1989 in Potsdam.

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Gedenkfeier zur Erinnerung des 75. Jahrestags der Eröffnung des sowjetischen Speziallagers Ketschendorf (Fürstenwalde-Süd)

Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Dr. Maria Nooke, nahm am Abend des 8. Mai 2020 an der stillen Gedenkveranstaltung zur Erinnerung an die Opfer des sowjetischen Speziallagers Ketschendorf teil.
Angesichts der Auflagen der Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung durch das Corona-Virus verzichtete die Initiativgruppe Lager Ketschendorf e. V. auf die geplante Jubiläumsveranstaltung zum 75. Jahrestag der Gründung des Lagers.

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Aufarbeitungsangebote Online

Da wir uns zurzeit nicht mit Ihnen zu Gesprächen und Veranstaltungen treffen können, haben wir hier einige Angebote unserer Kooperationspartner und anderer Institutionen zum Sehen und Hören zusammengestellt.

Die virtuelle Klassenfahrt der Bundeszentrale für politische Bildung

Revolution Mauerfall. Die Open-Air-Ausstellung in der Stasi-Zentrale

Der 18. März in der deutschen Demokratiegeschichte

Wenn Strafe zur Qual wird – physische und psychische Folter in DDR und Gegenwart

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Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungs- gesetze

Änderungen der Rehabilitierungsgesetze 2019

Die folgende Übersicht informiert Sie über die Änderungen und gibt Hinweise, was diese gegebenenfalls für Sie bedeuten. Wenn Sie weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte in den telefonischen Sprechzeiten an die Bürgerberatung oder senden Sie uns eine Mailanfrage.

Die Verbesserungen betreffen:

  • die Erhöhung von monatlichen Unterstützungsleistungen für ehemalige politische Häftlinge auf 330 €. Diejenigen, die die Leistung nach § 17a StrRehaG, die sogenannte Opferrente, bereits erhalten, brauchen nicht aktiv werden. Die Anpassung wird, nachdem die gesetzlichen Änderungen in Kraft getreten sind, durch die Auszahlungsstellen ohne eine erneute Antragstellung vorgenommen. Die Umsetzung wird einige Zeit in Anspruch nehmen, jedoch keine Leistungseinbußen zur Folge haben.  
  • die Absenkung der notwendigen Mindestverfolgungszeit für ehemalige politische Häftlinge von 180 auf 90 Tage, um die sogenannte Opferrente zu erhalten. Haftopfer, die bisher die sogenannte Opferrente nicht erhalten konnten, weil ihre Haftzeit unter 180 Tagen lag, können jetzt einen Antrag stellen, wenn sie mindestens 90 Tage Haft verbüßten. Diese Regelung gilt auch für rehabilitierte ehemalige Heimkinder. Dazu gehören z. B. diejenigen, die mindestens 90 Tage im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau oder einer anderen Jugendhilfeeinrichtung waren und rehabilitiert sind. Der Antrag muss an die Stelle gerichtet werden, die die Rehabilitierung ausgesprochen hat. Wer hier unsicher ist, sollte sich beraten lassen. Die bisher bereitgestellte jährliche Unterstützungsleistung durch die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge in Bonn entfällt für diese Betroffenengruppe zukünftig, da von nun an Leistungen gemäß § 17a StrRehaG gewährt werden.
  • den erleichterten Zugang zur Rehabilitierung von ehemaligen Heimkindern, die in Spezialheimen und vergleichbaren Einrichtungen der DDR-Jugendhilfe Umerziehung erlitten. Wer zu dieser Betroffenengruppe gehört und bisher keinen Antrag auf Rehabilitierung gestellt hat, kann jetzt einen Antrag stellen und hat wesentlich verbesserte Chancen auf eine Rehabilitierung. Gleiches gilt für diejenigen, die vor einiger Zeit einen Antrag stellten, der jedoch vom jeweiligen Landgericht bisher noch nicht beschlossen wurde. Im geänderten Gesetz ist leider kein ausdrückliches Zweitantragsrecht für diejenigen geregelt, deren in der Vergangenheit gestellter Antrag bereits rechtskräftig abgelehnt ist. Deshalb empfehlen wir, vor einer erneuten Antragstellung Beratung und Unterstützung im Antragsverfahren zu nutzen.
  • die gesetzliche Klarstellung, dass Einweisungen von Kindern und Jugendlichen in Heime stets dann rechtsstaatswidrig waren, wenn deren Sorgeberechtigte aus politischen Gründen inhaftiert wurden und deshalb ihr Sorgerecht nicht ausüben konnten. Auch hier gilt, dass all jene, die bisher keinen Antrag gestellt haben, dies jetzt mit guten Erfolgsaussichten tun können. Diejenigen, deren Anträge abgelehnt wurden und inzwischen rechtskräftig sind, haben nach neuer Gesetzeslage zwei Möglichkeiten. Sie können entweder einen erneuten Antrag stellen, in der Erwartung, dass ein Zweitantragsrecht eingeräumt wird oder Sie können sich an die Stiftung in Bonn wenden und dort jährlich einmal Unterstützungsleistung beantragen. Diese Möglichkeit wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um abgelehnten Antragstellern ausschließlich dieser Betroffenengruppe eine erneute Antragstellung zu ersparen und dennoch Unterstützung zu gewähren.
  • die Erhöhung der Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte mit geringen Einkommen auf 240 € bzw. 180 € für Rentenempfänger, sofern die anerkannte Verfolgungszeit mindestens drei Jahre beträgt. Die Erhöhung wird durch die auszahlenden Sozialämter ohne erneute Antragstellung vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren der Anpassung der Leistung einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
  • den neu geschaffenen Zugang zu Ausgleichsleistungen für Verfolgte Schüler. Verfolgte Schüler waren bisher von Ausgleichsleistungen gemäß § 8 BerRehaG ausgeschlossen, jetzt wird der Zugang gewährt. Dabei ist entscheidend, dass die erlebte und anerkannte Verfolgung zu Nachteilen im Erwerbsleben geführt haben muss, die über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren anhielt. Entscheidend ist daher, wie lange der verfolgte Schüler die verweigerte oder abgebrochene Ausbildung nicht wieder aufnehmen durfte bzw. wie lange ihm der Abschluss einer begonnenen und aus politischen Gründen nicht beendeten Ausbildung verweigert wurde. Die Anträge sind an die jeweils regional zuständigen Sozialämter zu stellen. Die Neuregelung erfordert Verfahrensänderungen und Einarbeitungszeit in den Sozialämtern, weshalb in der ersten Zeit eventuell längere Bearbeitungszeiten entstehen können.
  • die Einführung einer Einmalzahlung von 1.500 € für Opfer von Zersetzungsmaßnahmen, die keine dauerhaften beruflichen und/oder gesundheitlichen Verfolgungsschäden erlitten. Der Gesetzgeber hat die Zahlung eingeführt, um all jenen eine Anerkennung zuteilwerden zu lassen, die Zersetzungsmaßnahmen der Staatssicherheit erlitten, die jedoch nicht mit beruflicher Verfolgung verbunden waren und infolgedessen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen hervorriefen. Der Antrag für die Einmalzahlung ist an die rehabilitierende Behörde zu richten, die in den Ländern für die Anträge auf Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung zuständig sind. Diese Behörden zahlen die einmalige Anerkennung aus.

Darüber hinaus wurde für alle Unterstützungs- und Ausgleichsleistungen festgelegt, dass das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Finanzen im Abstand von fünf Jahren überprüfen, ob die Höhe der Leistungen angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten noch angemessen ist.

Fragen zu den gesetzlichen Änderungen sowie Unterstützung bei der Beantragung oder Durchsetzung von Ansprüchen richten Sie bitte an die Bürgerberatung der Landesbeauftragten.

Weitere Informationen

Formular zur Beantragung der Rehabilitierung entsprechend dem StrafReHa-Gesetz

Zur Bundestagsdebatte

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30 Jahre Mauerfall – Das längste Gespräch

30 Jahre Mauerfall – Das längste Gespräch entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze

9. November 2019, 18:53 – 23:30

Unter dem Motto Unsere Geschichte schreibt Zukunft entsteht am 9. November auf 1.539 Kilometern das längste Gespräch an der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Mit einem medialen Gesprächsformat blicken wir auf die Jahre der Teilung, den Mauerfall und die vergangenen drei Jahrzehnte zurück. Von Hof bis Ratzeburg sprechen wir gemeinsam darüber, was das Ereignis des Mauerfalls für uns alle bedeutet hat, welche Änderungen es mit sich brachte, welche Freuden und welche Herausforderungen. Zusammen begehen wir einen spannenden Abend voller ehrlicher Gespräche über unsere gemeinsame Geschichte.

Live-Stream am 9. November 2019
Das längste Gespräch wird am 9. November 2019 von 18:53 bis 23:30 Uhr hier im Live-Stream übertragen.

Programm

18:53–20:20 UhrHof (Bayern)
20:20–21:20 UhrGeisa (Thüringen)
21:20–22:25 UhrBöckwitz/Zicherie (Sachsen Anhalt / Niedersachsen)
22:25–23:30 UhrRatzeburg (Schleswig Holstein)
Am 9. November 1989 öffnet die DDR ihre Grenze nach Westberlin und zur Bundesrepublik. Bewohner aus beiden Teilen der Stadt auf der Mauerkrone in der Nähe des Reichstagsgebäudes im Gespräch mit einem DDR-Volkspolizisten

Quelle: Bundesregierung / Lehnartz, Klaus

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