Geschichte

Am 14. November 1991 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (StUG). Das Stasiunterlagengesetz ist die gesetzliche Grundlage für den Zugang zu den Unterlagen des MfS und definiert die unterschiedlichen Bedingungen für ihre Verwendung.

Dieses Gesetz sieht im § 38 vor, „dass in den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine Stelle als Landesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik“ eingerichtet werden kann. Während in den Ländern Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bereits 1993 Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ernannt worden waren, beschloss der Landtag des Landes Brandenburg erst im Jahr 2009 die Errichtung einer Behörde für die Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur. Die Aufgabenstellung der Brandenburger Aufarbeitungsbeauftragten reicht von der Beratung zum Umgang mit den Akten des Staatssicherheitsdienstes der DDR und von ehemals politisch Verfolgten in Rehabilitierungsfragen bis hin zur Auseinandersetzung mit diktatorischen Herrschaftsstrukturen und deren Folgen.

Dr. Maria Nooke, Landtagspräsidentin Britta Stark und Ulrike Poppe bei der Übergabe des Amtes der brandenburgischen Aufarbeitungsbeauftragten im Plenarsaal des Landtags Brandenburg, 19. September 2017, Foto: Stefan Gloede

Im Dezember 2009 wurde Ulrike Poppe als erste Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur vom Landtag ernannt und begann den Aufbau der Behörde im Februar 2010. Am 19. September 2017 wurde sie von der Landtagspräsidentin Britta Stark im Rahmen einer Festveranstaltung verabschiedet und Dr. Maria Nooke zur neuen brandenburgischen Aufarbeitungsbeauftragten in ihr Amt eingeführt. Sie übernahm diese Aufgabe am 1. Oktober 2017.

Im Jahr 2012 beschloss der Brandenburger Landtag, die Anlauf- und Beratungsstelle für den Fonds „Heimerziehung in der DDR 1949 bis 1990“ bei der Aufarbeitungsbeauftragten einzurichten. Zum 31. Dezember 2018 wurde der Fonds geschlossen. Während des sechsjährigen Bestehens der Anlauf- und Beratungsstelle wurden im Land Brandenburg 4 000 Menschen in einem persönlichen Gespräch beraten, von denen 3 561 materielle Hilfen zur Unterstützung erhielten.

2016 übertrug der Landtag der Behörde der Aufarbeitungsbeauftragten die Einrichtung der Anlauf- und Beratungsstelle für die „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ im Land Brandenburg. Hier konnten sich bis zum 30. Juni 2021 Betroffene melden, die als Kinder und Jugendliche in der DDR in Einrichtungen der Psychiatrie und Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfahren haben, um Unterstützungsleistungen zu erhalten.


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