Die Stellung und die Aufgaben der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur sind gesetzlich im Gesetz über den Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (BbgAufarbBG), welches im Jahr 2009 vom Landtag Brandenburg verabschiedet wurde, geregelt. Die Aufarbeitungsbeauftragte unterstützt außerdem die Arbeit des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) gemäß § 38 des Stasiunterlagengesetzes (StUG).