Heute leben wir im wiedervereinigten Deutschland in lang ersehnter Freiheit und Demokratie. Die tiefen Spuren, die das Leben in der Diktatur für jeden Einzelnen, insbesondere für politische Verfolgte hinterlassen hat, wirken weiter, auch in die Zukunft der Generationen, die diese Zeit nicht erlebt haben. Der gesetzliche Beratungsauftrag der Landesbeauftragten umfasst deshalb:
- Die Beratung von Menschen des Landes Brandenburg, die in der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR in der Zeit von 1945 bis zum Oktober 1989 aus politischen Gründen verfolgt wurden, rechtsstaatswidrige Maßnahmen erlitten oder als Kinder und Jugendliche aus politischen oder sachfremden Gründen in Einrichtungen der DDR-Jugendhilfe eingewiesen wurden. Auch diejenigen, deren biographische Bezüge vor das Jahr 1945 reichen oder die als Nachgeborene betroffen sind, werden beraten und unterstützt.
- Außerdem werden öffentliche Stellen des Landes zu Fragen der Überprüfung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie von Angehörigen kommunaler Gebietskörperschaften und kommunaler Wahlbeamter auf hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeit für das Ministerium für Staatssicherheit beraten.
- Die Öffentlichkeit, dazu gehören auch die Bereiche Forschung und Medien, wird über die Wirkungsweisen diktatorischer Herrschaftsformen, insbesondere in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR, unterrichtet.
- Bei der Landesbeauftragten ist seit 2017 die regionale Anlauf- und Beratungsstelle Stiftung Anerkennung und Hilfe für das Land Brandenburg angegliedert. Hier werden diejenigen beraten, die als Kinder und Jugendliche in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990 in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben.