Errichter einig über Verlängerung der Stiftung Anerkennung und Hilfe

Am 22. Oktober 2020 haben sich Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung Anerkennung und Hilfe in einer gemeinsamen Sitzung darauf verständigt, ihren Gremien zu empfehlen,
• die Anmeldefrist zum Erhalt von Stiftungsleistungen bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern,
• die Bearbeitungszeit in den Anlauf- und Beratungsstellen bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern und
• das Stiftungsvermögen um rund 17,5 Mio. Euro aufzustocken.
Den Errichtern der Stiftung war es von Anfang an wichtig, möglichst alle Betroffenen zu erreichen. Durch die Corona-Pandemie war der Zugang zu den Leistungen der Stiftung erheblich erschwert. Diese Nachteile gilt es durch die Verlängerung der Anmeldefrist auszugleichen.

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Anlauf- und Beratungsstelle des Landes Brandenburg