Härtefallfonds

Der Härtefallfonds dient der Unterstützung von Menschen, die in der SBZ bzw. DDR politisch verfolgt und nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen rehabilitiert wurden. Ehemals politisch Verfolgten kann in einer besonderen Notsituation eine einmalige Sachhilfe gewährt werden. Dadurch sollen die bis heute anhaltenden Folgen politischer Repression in der Zeit von 1945 bis 1989 gemindert und die soziale Integration der Betroffenen verbessert werden.  

Antragsberechtigt sind ehemals politisch Verfolgte 

  • die ihren Hauptwohnsitz im Land Brandenburg haben
  • nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen bzw. dem Häftlingshilfegesetz rehabilitiert wurden und
  • die in ihrer wirtschaftlichen Lage in besonderem Maße beeinträchtig sind.  

Unterstützt werden können insbesondere

  • Maßnahmen für selbstbestimmtes Wohnen, bei Umzug in eine behindertengerechte Wohnung oder die alters- und behindertengerechte Ausstattung von Wohnraum
  • gesundheitliche Maßnahmen, die nicht von Krankenkassen übernommen werden oder Krankenkassenleistungen, deren Eigenbeteiligung sehr hoch ist, wie beispielsweise für Zahnprothetik oder Hörgeräte
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die nicht oder nicht ausreichend gefördert werden, um eine nachhaltige Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen
  • Verbesserung der Mobilität mit dem Ziel, die Selbstständigkeit und Beweglichkeit zu fördern

Interessierte können sich während der telefonischen Sprechzeiten oder schriftlich an die Landesbeauftragte wenden. Sie können hierzu unseren Interessentenanzeigebogen rechts aus der Sidebar nutzen.  

Ansprechpartnerin

Katja Himmelmann

Bürgerberatung

Telefon: 0331 23 72 92 – 21
Telefax: 0331 23 72 92 – 29

buergerberatung@lakd.brandenburg.de


Telefonische Sprechzeiten

Montag und Donnerstag: 13 bis 16:00 Uhr
Freitag: 10 bis 13 Uhr