Opferentschädigung: Landesbeauftragte nehmen Stellung zum neuen Gesetzesentwurf

Konferenz der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Folgen der kommunistischen Diktatur

20. Juni 2024

Betreff:        Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

Hier:            Stellungnahme der Konferenz der Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Folgen der kommunistischen Diktatur

Sachverhalt

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde 2021 vereinbart, Verbesserungen für Betroffene von SED-Unrecht zu erreichen: „Im Einvernehmen mit den Ländern erleichtern wir die Beantragung und Bewilligung von Hilfen und Leistungen für Opfer der SED-Diktatur, insbesondere für gesundheitliche Folgeschäden, passen die Definition der Opfergruppen an die Forschung an und dynamisieren die SED-Opferrente. Wir richten ergänzend einen bundesweiten Härtefallfonds für die Opfer ein und entwickeln hierfür die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge weiter.“[1]

Die Konferenz der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Folgen der kommunistischen Diktatur hatte am 16. Mai 2022 ein Papier mit konkreten Vorschlägen für die anstehende Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (SED-UnBerG) und angrenzender Regelungen vorgelegt.[2]

Am 22. Mai 2024 stellte das Bundesministerium der Justiz einen Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vor.[3]

Stellungnahme

Es ist insbesondere im Interesse der von SED-Unrecht Betroffenen zu begrüßen, dass der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften jetzt vorgelegt wurde und damit die Möglichkeit eröffnet wird, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben vor Ablauf der Legislaturperiode umzusetzen. Der Entwurf greift dabei auch Vorschläge der Konferenz der Landesbeauftragten auf. Im Folgenden werden einzelne Punkte des Entwurfs einer Bewertung unterzogen.

1. Härtefallfonds

1.1 Zustimmung

Zu begrüßen ist die im Entwurf vorgesehene Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds für Betroffene von SED-Unrecht. Damit können Betroffene aller Bundesländer nach den gleichen Kriterien Hilfen aus dem Fonds erhalten. Bisher gab es entsprechende Hilfen nur in den ostdeutschen Bundesländern und Berlin. Zahlreiche, in den westdeutschen Bundesländern wohnende, Betroffene waren bisher von den Hilfen ausgeschlossen. Dass der Härtefallfonds bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge und unter Aufsicht der SED-Opferbeauftragten eingerichtet werden soll, ist eine sachgerechte Entscheidung und findet Zustimmung.

1.2 Kritik

Zu kritisieren ist die voraussichtlich nicht auskömmlich vorgeschlagene Ausstattung des Härtefallfonds mit einem Volumen von 1 Million Euro jährlich. Kalkuliert wird mit 500 Anträgen bei einer Bewilligungsquote von 50 Prozent, so dass jährlich mit 250 Betroffenen mit einer durchschnittlichen Leistung von 4.000 Euro gerechnet wird. Die Bewilligungsquote ist aus der Praxis der Länderhärtefallfonds zu niedrig angesetzt. Für das Fondsvolumen wurde die angenommene durchschnittliche Ausstattung der Härtefallfonds der ostdeutschen Bundesländer mit jeweils 100.000 Euro zugrunde gelegt. Entsprechend soll der bundesweite Härtefallfonds mit jeweils 100.000 Euro für die zehn westdeutschen Länder ausgestattet werden. Eine Finanzierung für Antragsteller aus den ostdeutschen Ländern ist damit nicht vorgesehen. Das Fondsvolumen müsste ansonsten entsprechend der Kalkulation 1,6 Millionen Euro betragen. Es ist in der Ausgestaltung des Fonds dafür Sorge zu tragen, dass Antragsteller aus den ostdeutschen Ländern nicht ausgeschlossen oder benachteiligt werden. Darüber hinaus ist auch die Frage zu klären, welchen Status die Fonds in den ostdeutschen Ländern perspektivisch haben werden und ob mit dieser Lösung eine finanzielle Benachteiligung der ostdeutschen Länder einhergeht. Zudem ist das Missverhältnis zwischen Fondsvolumen und den vorgesehenen Kosten für die verwaltungsmäßige Umsetzung infrage zu stellen, insbesondere bei den geplanten fünf Stellen für die Fach- und Rechtsaufsicht.

2. Besondere Zuwendung für Haftopfer („Opferrente“) nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)

2.1 Zustimmung

Zu begrüßen ist die nunmehr vorgesehene jährliche Anpassung der Höhe der Besonderen Zuwendung an die Entwicklung der gesetzlichen Rente. Eine engmaschigere Dynamisierung hatte auch die Konferenz der Landesbeauftragten vorgeschlagen. Begrüßt wird auch, dass bei der Bedürftigkeitsprüfung künftig auf die Anrechnung von staatlichen Sonderleistungen wie Corona-Soforthilfen oder Energiepreispauschalen verzichtet werden soll.

2.2 Kritik

2.2.1 Dynamisierung

Seit der zuletzt 2019 erfolgten Erhöhung der Besonderen Zuwendung von 300 auf 330 Euro haben sich die Lebenshaltungskosten dramatisch erhöht. Mit einer entsprechend dem Vorschlag Anfang 2025 an die Rente gekoppelten zu rechnenden Erhöhung um einige Prozentpunkte ist der entstandene Rückstand nicht aufzuholen. Der Grundbetrag der Besonderen Zuwendung sollte durch das Gesetz noch einmal deutlich angehoben werden, bevor 2025 die jährliche Dynamisierung einsetzt.

2.2.2 Bedürftigkeitsprüfung

Auch wenn der Gesetzgeber 2007 die Besondere Zuwendung nicht als „Ehrenpension“, sondern als Nachteilsausgleich für die verfolgungsbedingten wirtschaftlichen Folgen eingeführt hat, empfinden Betroffene die für die Antragstellung notwendige Bedürftigkeitsprüfung als demütigend und bürokratisch. Die Zahl der Ablehnungen aufgrund der Überschreitung der Einkommensgrenze ist seit Jahren rückläufig und bewegt sich im einstelligen Prozentbereich. Der Aufwand zur Erhebung der Einkommensverhältnisse, der alle Antragsteller betrifft, ist beträchtlich und nicht verhältnismäßig. Es sollte daher auf die Bedürftigkeitsprüfung verzichtet werden.

Der Vorschlag der Konferenz der Landesbeauftragten, auf die Anrechnung von Prozesskostenhilfe bei der Bedürftigkeitsprüfung zu verzichten, wurde nicht aufgegriffen.

3. Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden nach Sozialgesetzbuch (SGB) XIV

In den Gesetzentwurf wurden keine Vorschläge für die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Erleichterungen bei der Beantragung und Bewilligung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden im sozialen Entschädigungsrecht aufgenommen, da mit dem neuen seit Anfang 2024 gültigen Sozialgesetzbuch (SGB) XIV in dieser Hinsicht Rechnung getragen worden sei. Eine solche positive Wirkung lässt sich aus der Beratungspraxis leider nicht bestätigen. Erforderlich ist deshalb die Einführung kriterienbasierter Vermutungsregelungen, wie von der SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag Evelyn Zupke in ihrem, dem Bundestag vorgelegten, Sonderbericht vom 12. März 2024 vorgeschlagen wurde, wonach: „[…] der Zusammenhang zwischen schädigendem Ereignis und gesundheitlicher Schädigung zukünftig anhand definierter Kriterien als gegeben vorausgesetzt wird. Der Katalog der schädigenden Ereignisse (bspw. politische Haft, Zersetzungsmaßnahmen) und der gesundheitlichen Schädigungen (bspw. PTBS, Angststörung), bei denen zukünftig der Zusammenhang als gegeben vorausgesetzt wird, könnte durch eine entsprechende Rechtsverordnung konkretisiert werden.“[4]

4. Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)

4.1 Zustimmung

Die vorgesehene Dynamisierung der Ausgleichsleistungen für beruflich Benachteiligte durch die Koppelung mit der jährlichen Rentenanpassung, der Verzicht auf die Absenkung der Leistung bei Renteneintritt von 240 Euro auf 180 Euro und der Verzicht auf die Anrechnung des Einkommens des Partners bei der Bedürftigkeitsprüfung sind sehr zu begrüßen und waren auch von der Konferenz der Landesbeauftragten gefordert worden.

4.2 Kritik

Die von der Konferenz der Landesbeauftragten vorgeschlagene Verkürzung der für den Bezug der Ausgleichsleistungen notwendigen Mindestverfolgungszeit von 3 Jahren auf 1 Jahr wurde nicht berücksichtigt. Auch eine kurzzeitige schwerwiegende Verfolgung konnte zu nachhaltigen Beeinträchtigungen auf dem weiteren Ausbildungs- oder Berufsweg geführt haben, deren Folgen bis heute nachwirken. Für Betroffene, deren Verfolgung bis zum 2. Oktober 1990 andauerte, gilt die Frist nicht, so dass diese selbst bei einer rehabilitierten Verfolgungszeit von nur einem Tag Anspruch auf die Ausgleichsleistungen hätten. Daher ist eine Verkürzung der Mindestverfolgungszeit geboten, um die durch die bestehende Regelung möglichen gravierenden Ungerechtigkeiten bei der Bemessung der Verfolgungszeiten zu mildern.

5. Einmalzahlung für Betroffene von Zwangsaussiedlungen nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)

5.1 Zustimmung

Eine Einmalzahlung für Betroffene von Zwangsaussiedlungen ist auch von der Konferenz der Landesbeauftragten vorgeschlagen worden und ist grundsätzlich zu begrüßen.

5.2 Kritik

Die Einmalzahlung orientiert sich an der Höhe der 2019 eingeführten Leistung für Betroffene von Maßnahmen der Zersetzung. Bereits diese Einmalzahlung für Betroffene von Maßnahmen der Zersetzung kann in der Höhe von 1.500 Euro lediglich als eine symbolische Leistung verstanden werden und wird dem langanhaltenden Leid der Betroffenengruppen sowohl der Zwangsausgesiedelten, als auch der Menschen, welche Maßnahmen der Zersetzung erlitten haben, nicht gerecht. Viele Betroffene leiden heute immer noch unter den schwerwiegenden Folgen. Es verbietet sich, das Leid verschiedener Opfergruppen gegeneinander aufzurechnen. Dennoch könnte bei der Zuerkennung einer angemessenen Höhe der Leistung für die Betroffenen von ZwangsaussiedlungenBezug genommen werden auf die Hilfesysteme wie den Fonds Heimerziehung oder die Stiftung Anerkennung und Hilfe. Aus der Erfahrung der Beratungsarbeit und gestützt durch die Evaluierung kann festgestellt werden, dass beide Hilfesysteme eine nachhaltige Befriedung bei den Leistungsempfängern erreicht haben.

In der Gesetzesbegründung wird mit Verweis auf § 2 Absatz 4 Satz 9 VwRehaG auf einen Ausschlussgrund für die Einmalleistung hingewiesen, der eintritt, „wenn auf Grund desselben Sachverhalts Ausgleichsleistungen gewährt wurden oder zukünftig gewährt werden“. Dies würde in Betracht kommen, „wenn bereits seitens der DDR auf der Grundlage des dortigen Rechts eine Entschädigung für die Zwangsaussiedlung gezahlt wurde. Er greift auch in Fällen, in denen Betroffene Leistungen der ‚Stiftung Zwangsausgesiedelten-Hilfe Thüringen‘ erhalten haben.“[5] Auf diese Einschränkungen sollte grundsätzlich verzichtet werden. Sie sind nicht sachgerecht und stellen eine Kränkung für Betroffene dar. Thüringer Betroffene wegen der von 1997 bis 2000 erhaltenen Leistung auszuschließen, verbietet sich insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass Thüringen mit seiner Stiftungslösung ausdrücklich einer bundesgesetzlichen Regelung nicht im Weg stehen wollte.

6. Zweitantragsrecht nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz

Bei den Rehabilitierungsgerichten in den verschiedenen Bundesländern gibt es eine unterschiedliche Auslegung eines Zweitantragsrechts nach § 1 Absatz 6 Satz 2 StrRehaG. In vielen Fällen wurde Betroffenen dieses Recht zugestanden, obwohl ein Antrag auf Rehabilitierung zuvor rechtskräftig abgelehnt worden war. In Thüringen beispielsweise werden aber von den zuständigen Gerichten Anträge von Personen zurückgewiesen, deren strafrechtliche Rehabilitierung vor der letzten Novellierung 2019 abgelehnt wurde, auch wenn sie nach der neuen Rechtslage erfolgreich gewesen wäre. Es ist für die Betroffenen nicht zumutbar, dass es für den Erfolg des Verfahrens auf den damaligen Repressionsort ankommt. Hier muss der Gesetzgeber für Klarheit sorgen. Um einen für alle Betroffenen einheitlichen Rechtsvollzug sicherzustellen, sollte im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz präzisiert werden, dass die Möglichkeit eines Zweitantrags eingeräumt wird, wenn ein zuvor abgelehnter Antrag nach einer Gesetzesänderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes positiv hätte entschieden werden können. Bereits 2019 forderte die FDP-Bundestagsfraktion zu Recht ein „Zweitantragsrecht auch für die Fälle, in denen das strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz selbst geändert wird und eine neue Fassung des Gesetzes für einen Betroffenen eine günstigere Regelung enthält als frühere Fassungen“.[6]

Zudem stellt die Verweigerung eines Zweitantragsrechts für Haftopfer bei verbesserter Gesetzeslage eine nicht hinnehmbare Schlechterstellung dieser gegenüber den verwaltungsrechtlich und beruflich Verfolgten dar, die gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG stets von einer Änderung der Sach- oder Rechtslage zu ihren Gunsten profitieren.

7. Berücksichtigung der Betroffenen von DDR-Zwangsdoping

Bei der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Definition von Betroffenengruppen entsprechend aktueller Forschungen[7] wurde im Gesetzentwurf die Betroffenengruppe der ehemaligen Sportlerinnen und Sportler, die im Zwangsdopingsystem der DDR ohne Rücksicht auf die gesundheitlichen Folgen für die sportpolitischen Ziele der SED-Diktatur instrumentalisiert wurden, nicht berücksichtigt. Diese Betroffenen wurden zu Objekten der Durchsetzung staatlicher Interessen degradiert und somit in ihrer Menschenwürde verletzt. Viele ehemalige Sportlerinnen und Sportler leiden heute unter schweren physischen und psychischen Folgen der medizinisch nicht indizierten Vergabe von Medikamenten, die teilweise auch nach DDR-Recht nicht zugelassen waren, das dadurch ermöglichte übermäßige Trainingspensum, den permanenten Druck, die Indoktrination, die strenge Erziehung in Internaten, die Isolierung von familiären Bezugspersonen. Sie sind aufgrund der gesundheitlichen Folgen oftmals nicht in der Lage, ihren Beruf auszuüben und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die zur Linderung der gesundheitlichen Schädigungen notwendigen Therapien und Hilfsmittel werden nur zum Teil von den Krankenkassen getragen.

Aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2024 ist der Weg für diese Betroffenengruppe versperrt, eine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung für die gesundheitlichen Schädigungen zu erreichen und in einem zweiten Schritt einen Ausgleich durch das soziale Entschädigungsrecht. Für die Betroffenen von DDR-Zwangsdoping wird deshalb ein angemessener, dauerhafter und regelmäßiger Ausgleich gefordert.

Fazit

Die Landesbeauftragten fordern, die von SED-Unrecht Betroffenen mit der anstehenden Novellierung der Reha-Gesetze sichtbar zu unterstützen. Angesichts des hohen Lebensalters der Betroffenen muss dringend eine grundlegende Vereinfachung und Verbesserung des Zugangs zu Leistungen für Opfer der SED-Diktatur erfolgen.

Frank Ebert

Berliner Beauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Dr. Maria Nooke

Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur

Burkhard Bley

Landesbeauftragter für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur

Dr. Nancy Aris

Sächsische Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur

Johannes Beleites

Beauftragter des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Dr. Peter Wurschi

Landesbeauftragter des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Die Pressemitteilung der Landesbeauftragtenkonferenz zum Thema finden Sie hier


[1] Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 88 – siehe: www.spd.de/koalitionsvertrag2021 (Abruf 27.05.2024).

[2] Die Vorschläge der Landesbeauftragten-Konferenz sind als Anlage beigefügt.

[3] www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_SED_Opferentschaedigung.html (Abruf 27.05.2024).

[4] Vgl. www.bundestag.de/parlament/sed-opferbeauftragte/Termine_Besuche/text-993028; https://dserver.bundestag.de/btd/20/106/2010600.pdf (Abruf 28.05.2024)

[5] Vgl. Referentenentwurf: Zu Artikel 4, S. 33.

[6] Vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 19/14429.

[7] Vgl. Braun, Jutta; Wiese, René: Sportgeschichte vor Gericht. Ein Gutachten zu Dopingpraxis und SED-Unrecht im DDR-Sport;

Landesbeauftragte (Hg.): DDR-Staatsdoping und Sportgeschädigte. Zur Aufarbeitung des DDR-Leistungssportsystems und der gesundheitlichen Folgeschäden. Schwerin 2023;

Bernhard Strauß, Jörg Frommer, Georg Schomerus & Carsten Spitzer (Hg.): Gesundheitliche Langzeitfolgen von SED-Unrecht, https://psychosozial-verlag.de/programm/1000/6201-detail (Abruf 18.06.2024); www.uniklinikum-jena.de/sedgesundheitsfolgen/Der+Verbund/Teilprojekte/Dopingfolgen.html (Abruf 28.05.2024); Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen (Hg.): Staatsdoping in der DDR. Eine Einführung. Schwerin 2017.

Mehr DDR-Vergangenheit vermitteln, mehr Diktaturgeschichte erklären

Bundeskongress zur Aufarbeitung der SED-Diktatur fordert mit Resolution „Mehr DDR-Vergangenheit vermitteln, mehr Diktaturgeschichte erklären“ und übt Kritik an den Novellierungsplänen der Bundesregierung zu den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen

Auf dem gestern zu Ende gegangenen 27. Bundeskongress zur Aufarbeitung der SED-Diktatur übergab die Brandenburger Aufarbeitungsbeauftragte Dr. Maria Nooke der 2. Vizepräsidentin der Kultusministerkonferenz, Berlins Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch, die Resolution „Mehr DDR-Vergangenheit vermitteln, mehr Diktaturgeschichte erklären“ der Aufarbeitungsbeauftragten der ostdeutschen Länder, der SED-Opferbeauftragten, der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und des Geschichtslehrerverbandes, die von zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern unterzeichnet wurde. Zentrale Forderungen sind eine stärkere Vermittlung und Auseinandersetzung mit der Geschichte der SBZ/DDR, ihre prüfungsrelevante Verankerung im Schulunterricht in ganz Deutschland und die Einrichtung von Lehrstühlen zur Zeitgeschichte mit dem Schwerpunkt Geschichte der SBZ/DDR zur Sicherung kontinuierlicher universitärer Lehre und Lehrkräfteausbildung. Hier finden Sie die Resolution im Wortlaut.

Zustimmung, aber auch deutliche Kritik gab es an den Novellierungsplänen der Bundesregierung zu den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen. Während die seit Jahren geforderte Dynamisierung der Opferrente und der Leistungen für beruflich Verfolgte im vorliegenden Referentenentwurf zumindest Berücksichtigung findet, fehlen zentrale Bestandteile einer dringend notwendigen Verbesserung der Lebenssituation von politisch Verfolgten durch ein neues System zur Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden noch immer. Die Aufarbeitungsbeauftragten und Opferverbände fordern ebenso wie die SED-Opferbeauftragte und die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur die im Koalitionsvertrag angekündigte Einführung einer grundlegenden Vereinfachung des Systems zur Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden bei politisch Verfolgten. Aktuelle Forschungsergebnisse machen die Erforderlichkeit angesichts einer hohen Zahl der davon Betroffenen bei dennoch geringer Anerkennungsquote noch einmal besonders deutlich.

Der 27. Bundeskongress wurde gemeinsam von der Konferenz der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Folgen der kommunistischen Diktatur, der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag veranstaltet.

Umstrittene Umbrüche

Matthias Platzeck berichtete nicht nur lebhaft von den teils chaotischen Herausforderungen der ersten Regierungsjahre, sondern stellte sich auch den Fragen zum umstrittenen „Brandenburger Weg“ und zur verspäteten Aufarbeitung der SED-Diktatur in Brandenburg. Foto: Jutta Braun

Am 15. Februar 2015 wurde im gut besuchten Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte in Potsdam der neue LAkD-Band „Umstrittene Umbrüche. Das Ende der SED-Diktatur und die Transformationszeit in Brandenburg“ vorgestellt. In dem Buch wird erforscht, wie sich das Leben und die Gesellschaft für die Brandenburgerinnen und Brandenburger nach der Friedlichen Revolution veränderte. Dabei geht es um Erfolge im Einigungsprozess ebenso wie um politisches Versagen und bis in die Gegenwart reichende Fehlentwicklungen.

Gruppenfoto mit Herausgeber Dr. Peter Ulrich Weiß (l.) und Landesbeauftragte Dr. Maria Nooke (M.) sowie den Podiumsgästen Matthias Platzeck, Karin Genrich, Michael Boden und Florentine Schmidtmann. Foto: ZZF/Marion Schlöttke

Nach einer Einführung durch die Herausgeber diskutierten Matthias Platzeck (Bürgerrechtler und Ministerpräsident a.D.), Karin Genrich (Potsdamer Modehändlerin und Ehrenpräsidentin des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg), Michael „Bodenski“ Boden (Gründer der Brandenburger Musikband „Subway to Sally“) sowie Florentine Schmidtmann (Ausstellungskuratorin) über ihr Erleben der Zäsur von 1989/90 und den anschließenden Neuanfang. Das Gespräch zeigte eindrücklich: Der abrupte Wechsel von der Plan- zur Marktwirtschaft, vom DDR-Kulturbetrieb ins westliche Musikbusiness, vom Bürgerrechtler-Engagement ins Ministeramt bedeutete für alle eine gänzliche Umstellung und einen Sprung ins Ungewisse sowie ein jahrelanges Nachholen bzw. learning by doing, um zu bestehen. Dass die gewählten Wege erfolgreich waren, zeigte sich erst weit im Nachhinein. Dennoch: Tausenden Arbeitern das Ende ihres Betriebes und ihres bisherigen Berufslebens verkünden zu müssen, gehörte zu den härtesten Erfahrungen in seinen Amtszeiten, so Matthias Platzeck.

Geschichte vor Ort

Praxisorientierte Fortbildung zur Begleitung von lokalen Jugendgeschichtsprojekten

Die aus mehreren Modulen bestehende Reihe richtet sich an Multiplikatoren der Jugendarbeit, der Erinnerungskultur und andere Menschen, die gern mit Kindern und Jugendlichen historische Projektarbeit machen wollen. Es werden pädagogische Methoden und Grundlagen geschichtlicher Recherchen vermittelt, Erinnerungsorte besucht und Gespräche mit Zeitzeugen und Experten geführt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Aufarbeitungsbeauftragte Dr. Maria Nooke ist neue Vorsitzende der Beiratskommission II

Am 15. Februar 2023 wurde Brandenburgs Aufarbeitungsbeauftragte Dr. Maria Nooke als berufenes Mitglied des Beirats der Stiftung „Brandenburgische Gedenkstätten“ auf der konstituierenden Sitzung zur Vorsitzenden der Beiratskommission II gewählt. Die Beiratskommission berät die Stiftung zu Themen der Geschichte der NKWD-Lager sowie des politischen Strafsystems der sowjetischen Besatzungsmacht und der DDR.  Die Berufung in den Beirat ist für vier Jahre erfolgt.

„Freiheit wollen wir!“ 70 Jahre danach: Der Volksaufstand im Gespräch

Bürgermeister Schulz begrüßt die Anwesenden sowie Susanne Kschenka (LAkD) und den Historiker Rainer Potratz zum Gesprächsabend am 31. Mai 2023 im Wegemuseum Wusterhausen/Dosse. Foto: Wegemuseum Wusterhausen/Dosse

Um gemeinsam an die Ereignisse um den 17. Juni 1953 im Land Brandenburg zu erinnern und das Wissen weiterzutragen, lud die Aufarbeitungsbeauftragte des Landes Brandenburg (LAkD) mit unterschiedlichen Kooperationspartnern an sechs Orten Menschen zum Gespräch ein.

Zu Beginn der Abende standen viele Fragen im Raum: Wie war die politische und soziale Lage in der DDR und speziell im Land Brandenburg in den Jahren 1952/53? Welche politischen Maßnahmen setzte die SED-Führung auf Geheiß von Stalin ab Sommer 1952 gewaltsam um? Wieso kamen immer neue soziale Gruppen wie z.B. Bauern mit größeren Landwirtschaften und private Geschäftsleute unter Druck? Warum wurden junge christliche Menschen in den Jungen Gemeinden kriminalisiert und vom Abitur ausgeschlossen? Wieso füllten sich die Gefängnisse bis zum 17. Juni 1953 immer mehr? Wie viele Menschen flüchteten in dieser Zeit in den Westteil Deutschlands? Welche Rolle spielten die Normerhöhungen als Auslöser der Proteste? Wie verbreitete sich die Protestwelle im Land bis hin in kleine Dörfer?

Im Industriemuseum Brandenburg a.d.H. standen am 12. Juni 2023 die eindrücklichen Erinnerungen derer im Mittelpunkt, die den 17. Juni 1953 als Kinder erlebt hatten. Außerdem führte der Historiker Marius Krohn anhand von Bildern in die damalige Situation im Stahlwerk und in der Stadt ein.
Die Besonderheiten der Proteste in der damaligen sozialistischen Musterstadt Stalinstadt, die in das nahegelegene Fürstenberg führten (seit 1961 als Eisenhüttenstadt vereinigt) standen im Mittelpunkt des Gesprächsabends am 15. Juni 2023 im Museum Utopie und Alltag. Über die Ereignisse im Land Brandenburg und über die speziellen Bedingungen vor Ort erzählten die Historiker Rainer Potratz, Günter Fromm und Axel Drieschner unter Beteiligung des Publikums.

Fachkundige Historiker-Antworten luden die Menschen unter Moderation von Susanne Kschenka (LAkD) zum Nachdenken, Fragen und zum Erzählen von eigenen Erinnerungen ein. Erstaunlich war, dass sich an allen Abenden Menschen beteiligten, die den 17. Juni 1953 als Kinder erlebt hatten: als freche, neugierige Jungs entlang der Demonstrationszüge, als Sohn in Angst um die Mutter in einem von Demonstranten belagerten Haus, der die ankommenden sowjetischen Soldaten als Schutz erlebte oder als Dreijährige, die voller Schrecken plötzlich vor einem Panzer stand.

In jedem Ort nahmen die Gesprächsabende einen anderen Verlauf, je nachdem, was damals im Ort vorgefallen war und was darüber heute bekannt ist, was erinnert wurde und welche Fragen und Beiträge von Teilnehmenden wie auch Lokal-Historikern ins Gespräch gebracht wurden.

Ein herzlicher Dank an alle Kooperationspartner – es waren interessante, berührende und lehrreiche Abende.

Am 7. Juni 2023 führte der Historiker Christoph Wunnicke im Gespräch in die Vorgeschichte und die Ereignisse um den 17. Juni 1953 in Perleberg und der Prignitz ein.
Frauen und Männer aller Generationen – vom Schüler bis zu über 90-Jährigen – lauschten gebannt und beteiligten sich rege am Gesprächsabend am 13. Juni 2023 im Museum Eberswalde.

Den Abschluss der Reihe bildete der Abend am 21. Juni 2023 in der Kirche Neu-Horno in Forst (Lausitz), den der Forster Geschichtsstammtisch mit organisiert hatte. Der Historiker Rainer Potratz führte im Gespräch in die damalige politische und soziale Situation ein und der ehemalige Stadtarchivar von Forst, Dr. Jan Klußmann, erzählte per Video von den Protesten in Forst.

„Die Hennigsdorfer kommen“ Erinnern an den Volksaufstand vor 70 Jahren

Zentrale Veranstaltung des Landes Brandenburg auf dem Parkplatz des geschichtsträchtigen Stahlwerks in Hennigsdorf, gemeinsam veranstaltet von Landtag, Landesregierung, der Stadt Hennigsdorf und der Aufarbeitungsbeauftragten. Foto: Landtag Brandenburg/Konstantin Gastmann

Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zählt zu den bedeutendsten Massenprotesten gegen die kommunistische Herrschaft im Ostblock. Er prägte maßgeblich die Geschichte der DDR und das Schicksal vieler Ostdeutscher. Auch in Brandenburg gingen tausende Menschen auf die Straße. Auf Kundgebungen, Streiks und Demonstrationen in Städten und Dörfern richteten sie zahlreiche Forderungen an das SED-Regime: „Senkung der Normen“, „Freie Wahlen“, „Rücktritt der Regierung“, „Beseitigung der Zonengrenzen“, „Freilassung der politischen Häftlinge“ oder auch „Freiheit wollen wir!“

70 Jahre später erinnerten Landtag, Landesregierung, Stadt Hennigsdorf und Aufarbeitungsbeauftragte an den Aufstand und die Proteste.

Eine Ausstellung stellte den historischen Protestzug der Hennigsdorferinnen und Hennigsdorfer nach. Aufarbeitungsbeauftragte Maria Nooke und Ministerpräsident Dietmar Woidke vor dem titelgebenden Ausruf: „Die Hennigsdorfer kommen“ Foto: Landtag Brandenburg/Konstantin Gastmann
Mit eigens für das Thema und die Veranstaltung erarbeiteter Choreografie und komponierter Musik zeigte die tanzkompanie golde g. ihre Perspektive auf den Volksaufstand. Foto: Landtag Brandenburg/Konstantin Gastmann
Fünf Brandenburger Ortsvertreterinnen und -vertreter stellten die lokalen Aufstandsereignisse vor: (v.l.) Henrik Wichmann, Beigeordneter im Landkreis Uckermark, Nico Alwin, ehrenamtlicher Ortsvorsteher von Bantikow, Jeanette Passow-Seifert, stellv. Bürgermeisterin von Rüdersdorf, Manuela von Schroedel-Simon, Leiterin Geschäftsbereich Bildung, Soziales und Bürgerservice in Lauchhammer, Steffen Scheller, Oberbürgermeister Brandenburg (Havel). Foto: Landtag Brandenburg/Konstantin Gastmann
Die historischen Zeugnisse regten Gespräche über die Motivation und die Forderungen des 17. Juni 1953 an. Foto: Landtag Brandenburg/Konstantin Gastmann
Wie vor 70 Jahren regnete es am 17. Juni – Besucherinnen und Besucher stellten sich in Zelten unter… Foto: Landtag Brandenburg/Konstantin Gastmann
Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke hörte den Zeitzeugen des Protestmarsches an einer der Audiostationen zu. Foto: Landtag Brandenburg/Konstantin Gastmann
… oder harrten trotz Gewitter und Nässe aus. Foto: Landtag Brandenburg/Konstantin Gastmann

Ein Konzert der Band „Monokel“ bildete den Abschluss der Veranstaltung. Foto: Landtag Brandenburg/Konstantin Gastmann

Stalins Tod und die Folgen

Unter dem Titel „Stalins Tod 1953 – Das Ende einer Epoche?“ lud am 7. März 2023 die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD) zu einem Gespräch zwischen Prof. Dr. Stefan Creuzberger (Universität Rostock) und Dr. Peter Ulrich Weiß (LAkD) über die Auswirkungen, die der Tod von Diktator Josef Stalin vor 70 Jahren für die kommunistischen Gesellschaften hatte, ein. Osteuropa-Experte Creuzberger, der im letzten Jahr ein vielbeachtetes Buch über die deutsch-russischen Beziehungen veröffentlicht hat, erläuterte anschaulich das widersprüchliche Nebeneinander von Entstalinisierung und Fortleben des Stalin-Kultes. Im Dialog mit dem Publikum wurden Überreste stalinistischer Denkwelten und Wertehorizonte in der russischen Elite und bei Machthaber Putin erörtert, was einen aufschlussreichen Bogen zur gegenwärtigen Situation in Russland schlug.  

Die gut besuchte Veranstaltung bildete den Auftakt für den diesjährigen Themenschwerpunkt der LAkD, der sich mit dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 und seiner Vorgeschichte befasst.

Die Historiker Dr. Peter Ulrich Weiß und Prof. Dr. Stefan Creuzberger (v.l.) im Gespräch in den Räumlichkeiten der Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße in Potsdam, die Kooperationspartnerin des Abends war. Bild: Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße

Teamberatung

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Mittwoch, den 25. Januar 2023, sind wir nicht im Büro. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufarbeitungsbeauftragten nehmen an einer ganztägigen Teamberatung teil.

Ab Donnerstag sind wir alle wieder zu den gewohnten Zeiten im Büro erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Annalena Baerbock besuchte „Kindergefängnis“ in Bad Freienwalde

Annalena Bearbock legt am Mahnmal weiße Rosen zum Gedenken an das Leid und Unrecht ab, das den Jugendlichen in diesem „Kindergefängnis“ angetan wurde. Foto: Markus Pichlmaier

Grünen-Politikerin Annalena Baerbock besuchte heute gemeinsam mit der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur, Evelyn Zupke, und der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Dr. Maria Nooke, das ehemalige Durchgangslager Bad Freienwalde. Sie sprach sich für einen leichteren Zugang zu finanziellen Hilfen aus. Es sei wichtig, dass Betroffene nicht immer wieder von Gutachten abhängig seien und dass natürlich ihre Zeit in einem Kindergefängnis Auswirkungen auf ihren Gesundheitszustand habe. Es sei wichtig und eine gesellschaftliche Aufgabe, die Geschichten anzuhören und die Erinnerung wachzuhalten.

Vorsitzender des Vereins „Kindergefängnis Bad Freienwalde“ Roland Herrmann im Gespräch mit der Aufarbeitungsbeauftragten Dr. Maria Nooke. Foto: Markus Pichlmaier
Annalena Baerbock (2.v.l.) vor dem Mahnmal mit dem ehemaligen Insassen Roland Herrmann (2.v.r.) und weiteren Vereinsmitgliedern. Foto: Markus Pichlmaier

Beim Besuch mit dabei waren die Leiterin des Menschenrechtszentrums Cottbus, Heide Schinowski, die Grünen-Landtagsabgeordnete Sarah Damus und Innenstaatssekretär Dr. Markus Grünewald.

Arbeit der ABAH endet zum 31.12.2022

Die Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe (ABAH) des Landes Brandenburg hat nach Ende der Stiftungslaufzeit ihre Arbeit zum 31.12.2022 eingestellt. Die Stiftung war von Bund, Ländern und Kirchen für den Zeitraum von 2017 bis 2022 errichtet worden. Im Land Brandenburg wurden von der ABAH 1.900 Männer und Frauen durch eine Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro unterstützt. 600 von ihnen bekamen darüber hinaus eine Rentenersatzleistung von 3.000 bzw. 5.000 Euro, weil sie als Jugendliche in den Einrichtungen arbeiten mussten, ohne dass dafür Rentenbeiträge abgeführt wurden. Insgesamt wurden 19,6 Millionen Euro an Betroffenen ausgezahlt.  Die ABAH beriet Menschen, die als Minderjährige in der Bundesrepublik von 1949 bis 1975 und in der DDR von 1949 bis 1990 in stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfuhren und bis heute an den Folgen leiden.

Gern können Sie sich mit Ihren Anliegen oder Fragen zur Arbeit der Stiftung an die ehemalige Leiterin der Anlaufstelle, Frau Silvana Hilliger, wenden: per E-Mail silvana.hilliger@lakd.brandenburg.de oder telefonisch unter 0331/ 23729222.

Die Pressemitteilung zur Abschlussveranstaltung der Brandenburger Anlaufstelle am 29. September 2022 im Landtag Brandenburg finden Sie hier.