Am 22. Oktober 2020 haben sich Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung Anerkennung und Hilfe in einer gemeinsamen Sitzung darauf verständigt, ihren Gremien zu empfehlen,
• die Anmeldefrist zum Erhalt von Stiftungsleistungen bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern,
• die Bearbeitungszeit in den Anlauf- und Beratungsstellen bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern und
• das Stiftungsvermögen um rund 17,5 Mio. Euro aufzustocken.
Den Errichtern der Stiftung war es von Anfang an wichtig, möglichst alle Betroffenen zu erreichen. Durch die Corona-Pandemie war der Zugang zu den Leistungen der Stiftung erheblich erschwert. Diese Nachteile gilt es durch die Verlängerung der Anmeldefrist auszugleichen.
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Anlauf- und Beratungsstelle des Landes Brandenburg