Bundestag beschließt Über­gang der Stasi-Akten ins Bundes­archiv

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zum Übergang der Stasi-Akten in das Bundesarchiv beschlossen. Die Landesbeauftragte begrüßt es, dass die Akten auch zukünftig in gewohnter Weise zugänglich bleiben und es für Brandenburg zwei Außenstellen geben wird: in Frankfurt/Oder das Archiv für die Brandenburger Akten und in Cottbus eine zusätzliche Außenstelle,  die neben der Beratung zu Akteneinsicht auch einen Bildungsauftrag hat. Damit wird die Aufarbeitung von SED-Unrecht in Brandenburg gestärkt.

Beschluss des Bundestages