
Sie richtete sich an Menschen, die zwischen 1949 und 1990 als Minderjährige in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien in der Bundesrepublik (hier nur bis 1975) oder in der DDR untergebracht waren. Wenn sie Leid und Unrecht sowie Folgen daraus glaubhaft machen konnten, bekamen sie eine Unterstützung.
Zwischen 2017 und 2022 bekamen im Land Brandenburg 1.900 Menschen eine solche Unterstützung. Die allermeisten von ihnen waren in Einrichtungen in der DDR untergebracht.
Aufgaben der der Stiftung Anerkennung und Hilfe waren:
- die individuelle Anerkennung von Leid und Unrecht durch persönliche Biographiegespräche,
- eine materielle Unterstützung für die Bewältigung der Folgen in Höhe von 9.000 € und ggfs. eine Rentenersatzleistung bis zu 5.000 €
- eine öffentliche Anerkennung durch Aufarbeitung, Forschung und Aufklärung.
Die Betroffenengruppen sind auch heute noch vielfach stigmatisiert. Dem wollte die Stiftung entgegentreten.
In die Anlauf- und Beratungsstelle kamen vor allem Menschen aus folgenden Gründen:
- Menschen ohne jegliche Einschränkung, die in psychiatrischen Einrichtungen fehlplatziert waren.
- Menschen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen schon früh von den Eltern getrennt wurden und in Internatsschulen leben mussten. Das betraf insbesondere gehörlose und schwerhörige Personen.
- Menschen mit einer geistigen Behinderung unterschiedlicher Schweregrade. Sie kamen aufgrund des Engagements ihres rechtlichen Betreuers oder der Wohnstätte, in der sie leben, zu uns. Viele von diesen Menschen sind nach wie vor an das Sozial- bzw. Einglie-derungssystem angebunden.
Im Rahmen der öffentlichen Anerkennung machte die Anlauf- und Beratungsstelle auf das Schicksal der Betroffenen aufmerksam. Dazu wurde zusammen mit der Lebenshilfe Brandenburg und dem Filmbüro Potsdam die Filmreihe „Trotzdem ICH“ gedreht.
Ansprechpartner
Leitung Bereich zentrale Aufgaben |
Referentin für politisch-historische Jugendbildung
Telefon: 0331 23 72 92 – 22
Telefax: 0331 23 72 92 – 29