Anschriften der Behörden und Gerichte, die im Land Brandenburg mit Rehabilitierungen, Entschädigungen und daraus folgenden Leistungen befasst sind
Landgericht Cottbus
Rehabilitierungskammer
Gerichtsstraße 3-4
03046 Cottbus
Landgericht Frankfurt (Oder)
Rehabilitierungskammer
Müllroser Chaussee 55
15236 Frankfurt (Oder)
Landgericht Potsdam
Rehabilitierungskammer
Jägerallee 10-12
14469 Potsdam
An die drei Landgerichte können Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung und daraus folgende Leistungen gestellt werden.
Rehabilitierungsbehörde des Landes Brandenburg
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Referat 27 – Rehabilitierungsbehörde
Henning-von-Tresckow-Straße 9-13
14467 Potsdam
An die Rehabilitierungsbehörde des Landes Brandenburg können Anträge auf berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung gestellt werden.
Landesamt für Soziales und Versorgung
Außenstelle Frankfurt (Oder)
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)
Das Landesamt für Soziales und Versorgung bearbeitet Leistungsansprüche nach dem Häftlingshilfegesetz und Anträge auf Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden nach erfolgter strafrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Rehabilitierung.
Sozialämter an den jeweiligen Wohnorten
Die jeweils zuständigen Sozialämter sind für die Bearbeitung von Anträgen auf Ausgleichsleistungen gemäß § 8 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes zuständig.
Stiftung für ehemalige politische Häftlinge
Menuhinstraße 6
53113 Bonn
Die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge hat unter anderem den gesetzlichen Auftrag, Unterstützungsleistungen für diejenigen strafrechtlich rehabilitierten ehemaligen politischen Häftlinge zu bearbeiten, deren Haftdauer insgesamt weniger als 180 Tage betragen hat.
Übersicht über Beratungsangebote für Opfer politischer Verfolgung
Ansprechpartner
Leitung Bürgerberatung I Referent für Rehabilitierung und Entschädigung
Bürgerberatung
Telefon: 0331 23 72 92 – 21
Telefax: 0331 23 72 92 – 29
buergerberatung@lakd.brandenburg.de
Telefonische Sprechzeiten
Telefon: 0331 237292 – 21
Montag: 13 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13 bis 16:00 Uhr
Freitag: 10 bis 13 Uhr