Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur weist darauf hin, dass der Deutsche Bundestag am 23. Oktober 2018 die Anmeldefrist für Dopingopfer der DDR zur Beantragung von finanziellen Hilfen nach dem Zweiten Dopinghilfegesetz verlängert und die Mittel erhöht hat. Bis zum 31. Dezember 2019 können dopinggeschädigte Hochleistungssportler oder Nachwuchssportler der DDR, sofern ihnen ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen Dopingsubstanzen verabreicht wurden, Anträge auf Unterstützung aus dem Fonds stellen.