Wir leben heute im wiedervereinigten Deutschland in lang ersehnter Freiheit und Demokratie. Die tiefen Spuren, die das Leben in der Diktatur für jeden Einzelnen, insbesondere für politische Verfolgte hinterlassen hat, wirken weiter, auch in die Zukunft der Generationen, die diese Zeit nicht erlebt haben.
Der gesetzliche Beratungsauftrag der Landesbeauftragten umfasst deshalb die Beratung von Menschen des Landes Brandenburg, die in der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR in der Zeit von 1945 bis zum Oktober 1989 aus politischen Gründen verfolgt wurden, rechtsstaatswidrige Maßnahmen erlitten oder als Kinder und Jugendliche aus politischen oder sachfremden Gründen in Einrichtungen der DDR-Jugendhilfe eingewiesen wurden. Auch diejenigen, deren biographische Bezüge vor das Jahr 1945 reichen oder die als Nachgeborene betroffen sind, werden beraten und unterstützt.
Zudem werden öffentliche Stellen des Landes zu Fragen der Überprüfung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie von Angehörigen kommunaler Gebietskörperschaften und kommunaler Wahlbeamter auf hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeit für das Ministerium für Staatssicherheit beraten.
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