Härtefallfonds für politisch Verfolgte um 10.000 Euro aufgestockt

Im Jahr 2022 stellt das Land Brandenburg 60.000 Euro zur Verfügung – Antragstellungen sind ab sofort möglich

Menschen, die in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder in der DDR politisch verfolgt wurden und ihren Wohnsitz in Brandenburg haben, können in wirtschaftlichen Notlagen Unterstützung durch das Land Brandenburg erhalten. Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD) berät Interessierte und begleitet die Antragstellung.

Interessierte können sich während der telefonischen Sprechzeiten oder schriftlich an die LAkD wenden. Die Richtlinie für den Härtefallfonds und alle Informationen zu Beratung und Antragstellung finden Sie hier.