Gestern wurden die Ergebnisse des Forschungsprojektes „ Aufarbeitung Zwangsadoptionen in der SBZ/DDR 1945–1989“ eines interdisziplinären Teams von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Berlin vorgestellt.

Die Studie zeigt, dass Adoptionen als endgültige Trennung zwischen Eltern und Kind nicht selten unter erheblichem staatlichen und institutionellen Druck erfolgte und von den Betroffenen als Zwang erlebt wurde. Ein Nachweis für ein systematisches, planvolles und explizit politisches Vorgehen des Staates innerhalb von Adoptionsverfahren ist nicht zu belegen. Gleichwohl ist eine Vielzahl dieser erfolgten Kindesentzugsmaßnahmen bis hin zur Adoption in massiven Drucksituationen und mit unverhältnismäßiger Härte zustande gekommen und somit Teil des Systemunrechts der SED-Diktatur.
Die Forschungsergebnisse bestätigen die langjährigen Erfahrungen der Landesbeauftragten in der Beratung von Menschen, die als Eltern oder Kinder in der SBZ/DDR unterschiedliche staatliche Eingriffe in die Familienbeziehungen erlebten. Diese konnten bis zum dauerhaften Kindesentzug bzw. Verlust der elterlichen Beziehung führen und wirken sich bis heute als lebenslange große Belastung aus. Deshalb zielt die Beratung der Landesbeauftragten darauf, jeden einzelnen Ratsuchenden mit seinem persönlichen Anliegen zu begleiten, bei der Schicksalsklärung zu unterstützen und auszuloten, welche Aufarbeitungsmöglichkeiten und Hilfsangebote es gibt.