Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen für Opfervereine und Aufarbeitungsinitiativen im Land Brandenburg zur Sicherung und Weiterentwicklung der Vereinsstruktur, der Hilfe zur Selbsthilfe für Betroffene, der Interessenvertretung Verfolgter sowie zur Durchführung von Projekten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Es gewährt darüber hinaus Zuwendungen an öffentliche und freie Träger für Projekte, die einen thematischen Bezug zur Arbeit dieser Gruppen besitzen.
Die LAkD und das Landesamt für Soziales und Versorgung wurden von der Landesregierung gebeten, gemeinsam die Vergabe der Mittel umzusetzen.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form eines Zuschusses und wird in der Regel als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist schriftlich zu richten an:
Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung
der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD)
Hegelallee 3
14467 Potsdam
Der Antrag soll mindestens 8 Wochen vor Beginn des Projektes unter Verwendung des beigefügten Vordrucks bei der LAkD eingereicht werden. Antragsfrist für das laufende Jahr ist der 30. September (Eingang des vollständigen Antrags bei der LAkD).
Die Zuwendung wird durch schriftlichen Bescheid bewilligt, den das Landesamt für Soziales und Versorgung erlässt.
Interessierte können sich gern vor Antragstellung an uns wenden.
Ansprechpartnerin
Sachbearbeitung Personal, Haushalt und Zuwendungen
Telefon: 0331 23 72 92 – 27
Telefax: 0331 23 72 92 – 29