Gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag berät die Brandenburgische Aufarbeitungsbeauftragte die öffentlichen Stellen des Landes sowie die parlamentarischen Vertretungen zu Fragen der Überprüfung der Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter bzw. Mitglieder auf eine Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Staatssicherheit der DDR entsprechend des Stasiunterlagengesetzes (StUG).
Außerdem berät die Landesbeauftragte öffentliche Stellen zu Fragen der Wirkungsweise diktatorischer Herrschaftsformen, insbesondere in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR. Besonders berücksichtigt werden dabei die Wirkungsweise und Methoden des Staatssicherheitsdienstes sowie die Instrumente politischer Repression in der DDR.
Für die Überprüfungsverfahren von Mitgliedern kommunaler Vertretungen sowie kommunalen Wahlbeamten, ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern steht eine Handreichung zur Verfügung. Zu Fragen der Beschlussfassung zu den Ersuchen, zum Stasiunterlagengesetz, zur möglichen Verfahrensgestaltung, zum Verständnis der MfS-Akten, zum Umgang mit Mitteilungen des BStU, zur Bewertung von Tätigkeiten für das MfS sowie zum individuellen Umgang mit Verstrickungen beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesbeauftragten. Außerdem kann Auskunft zu den gesetzlichen Regelungen der Überprüfungsverfahren von kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten im Land Brandenburg gegeben werden.
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Leitung Bürgerberatung I Referent für Rehabilitierung und Entschädigung
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