Amnestie. Das Ende der politischen Verfolgung in der DDR
29. Oktober 2019
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17:00
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Eine der wichtigsten Forderungen der Friedlichen Revolution 1989 war die juristische Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern der SED-Diktatur.
Die Justiz in der DDR blieb bis 1989 eine der wichtigsten Stützen der SED-Diktatur. Die Rechtsprechung diente bis zum 27. Oktober 1989 der Durchsetzung sozialistischer Ziele und folgte dabei den ideologischen Vorgaben der Staatspartei. Die Parteimitgliedschaft der meisten Justizangehörigen sicherte der SED den Zugriff auf die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und das ganze Rechtssystem. Bis zum Sturz der SED in der friedlichen Revolution gab es keine unabhängige Judikative.
Die Ereignisse des Herbstes 1989 zwangen die DDR-Staatsführung, einzelne Strafrechtsparagrafen durch einen Amnestiebeschluss außer Kraft zu setzen. Dazu gehörte insbesondere der §213, der sogenannte ungesetzliche Grenzübertritt, der bis zu diesem Zeitpunkt hart verfolgt wurde.
Die erste und einzige frei gewählte Volkskammer der DDR beschloss dann am 29. Juni 1990 ein Strafrechtsänderungsgesetz, das alle Strafrechtsparagrafen aus dem Strafgesetzbuch der DDR entfernte, die vorrangig der politischen Verfolgung dienten. Dazu gehörten §99: Landesverräterische Nachrichtenübermittlung, §105: Staatsfeindlicher Menschenhandel, §106: Staatsfeindliche Hetze, §219: Ungesetzliche Verbindungsaufnahme, Artikel 3 der Verfassung der DDR: Boykotthetze, §256: Wehrdienst-entziehung und Wehrdienstverweigerung sowie weitere Paragrafen.
Die Veranstaltung soll den Systemwechsel von einer Gerichtsbarkeit, die der Durchsetzung und dem Machterhalt einer Partei diente, zu einer unabhängigen, dem demokratischen Prinzip der Gewaltenteilung verpflichteten Gerichtsbarkeit nachzeichnen und bewusst machen. Den besonderen Schwerpunkt werden die Ereignisse im Herbst 1989 und die Folgemonate sowie der Weg zur Veränderung des Strafgesetzbuches bilden.
Eine Veranstaltung in Kooperation mit dem Landgericht Potsdam.
Einladung