„Kindern und Jugendlichen ist in Heimen der DDR Leid und Unrecht zugefügt worden.“ Mit diesem Satz beginnt eine Erklärung, die die Bundesregierung und die ostdeutschen Länder ihrem Bericht „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“ aus dem Jahr 2012 vorangestellt haben.
Für viele Betroffene, die als Kinder und Jugendliche in einem Heim der DDR-Jugendhilfe untergebracht waren, bedeutet dieser Satz die lang ersehnte Anerkennung dieses Unrechts.
Der Fonds Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990, der im Jahr 2012 seine Arbeit aufgenommen hat und diese im Dezember 2018 beendete, verstand sich als ein Zeichen der Anerkennung des Erlittenen, als Beitrag zur Versöhnung und zur Herstellung von Rechtsfrieden. Mit diesem Fonds wollten die Regierungen von Bund und Ländern den Betroffenen Hilfe bei der Bewältigung von belastenden Folgen der Heimerziehung anbieten. Dafür gab es immaterielle und materielle Hilfen. Dadurch sollte das Gefühl der Ohnmacht, das viele ehemalige Heimkinder empfinden, gemindert werden. Die Betroffenen sollten ebenso die Möglichkeit erhalten, über ihre Erfahrungen zu sprechen. Mit dem Fonds wollte man der gesellschaftlichen Stigmatisierung ehemaliger Heimkinder, die nach wie vor besteht, entgegen wirken. Deshalb war sein Ziel auch, die Öffentlichkeit über die Geschehnisse in den Heimen aufzuklären und so ehemaligen Heimkindern die verdiente gesellschaftliche Anerkennung zu verschaffen.
Zur Umsetzung des Fonds wurden in allen ostdeutschen Bundesländern regionale Anlauf- und Beratungsstellen eingerichtet. Die Anlauf- und Beratungsstelle für das Land Brandenburg war bei der LAkD angesiedelt. Der Fonds hat seine Arbeit zum 31. Dezember 2018 beendet.
Ehemalige Heimkinder, die eine Rehabilitierung über das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz beantragen möchten, können dabei Unterstützung von der Bürgerberatung der Aufarbeitungsbeauftragten erhalten. Bitte nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf.
Ansprechpartnerin
Leitung Bereich zentrale Aufgaben und Referentin für politisch-historische Jugendbildung
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