Fachgespräch zu „Zwangsadoptionen in der SBZ/DDR“ mit Richterinnen und Richtern des Landes Brandenburg

Richterinnen und Richter des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes, sowie verschiedener Land- und Amtsgerichte des Landes Brandenburg haben sich auf Einladung der Aufarbeitungsbeauftragten des Landes Brandenburg und des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes bei einem Fachgespräch am 7. Juli 2026 mit dem Thema „Zwangsadoptionen in der SBZ/DDR“ beschäftigt.

Durch beteiligte Forscherinnen wurden die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Aufarbeitung von Zwangsadoptionen in der SBZ/DDR 1945–1989“ vorgestellt und gemeinsam diskutiert. Im Mittelpunkt standen die Aussagekraft der Jugendhilfe- und Adoptionsakten aus heutiger Sicht, die psychologischen und sonstigen Auswirkungen von Adoptionen in der DDR/SBZ auf betroffene Eltern, Kinder und Familien und der Diskurs über „Zwangsadoptionen in der DDR“.

Außerdem wurde die Bedeutung von Verurteilungen nach § 249 StGB-DDR diskutiert, die bei Adoptionen von Kindern unter Zwang oftmals eine Rolle spielten. Dieser Paragraph wurde nicht selten herangezogen, um Eltern als „erziehungsunfähig“ oder „sozial unzuverlässig“ darzustellen. In diesem Kontext könnten die Erkenntnisse der hier vorgestellten Studie zum besseren Verständnis der damaligen Zusammenhänge bei der Rechtsfindung hilfreich sein.

Die Zusammenfassung der Forschungsergebnisse finden Sie hier:

Zusammenfassung-der-Studie-Zwangsadoption-in-der-SBZ_DDR.pdf