Aufarbeitungsbeauftragte Dr. Maria Nooke begrüßt die umfangreichen Verbesserungen für SED-Opfer
Bei seiner gestrigen Sitzung hat der Bundestag mit der Verabschiedung des „Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“ umfangreiche Verbesserungen für die Betroffenen beschlossen.
Zu den wichtigsten Änderungen gehörten die Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden auf der Grundlage einer kriterienbasierten Vermutungsregelung, die Erhöhung der Opferrente für strafrechtlich Rehabilitierte auf monatlich 400 € und deren Dynamisierung sowie eine Erhöhung der Leistungen für beruflich Verfolgte auf 291 € unabhängig vom Einkommen und ohne Kürzung bei Renteneintritt. Verankert ist ein Zweitantragsrecht für strafrechtliche Rehabilitierungen und eine Einmalzahlung von 7.500 € für Menschen, die von Zwangsaussiedlung an der innerdeutschen Grenze bzw. an der Grenze zu West-Berlin betroffen waren. Die Rehabilitierung für Zersetzungsmaßnahmen des MfS ist zukünftig auch für diejenigen möglich, die im Westen verfolgt wurden. Schließlich wird ein bundesweiter Härtefallfonds mit jährlich einer Million Euro eingerichtet.
Die Aufarbeitungsbeauftragte Dr. Maria Nooke erklärt dazu: „Der Bundestag hat mit seinem Beschluss gezeigt, dass die Aufarbeitung von DDR-Unrecht auch 35 Jahre nach der Friedlichen Revolution von hoher politischer Bedeutung ist. Die materiellen Verbesserungen bedeuten auch eine Würdigung für die Menschen, die sich in der DDR für Freiheit und Demokratie eingesetzt haben und auf Grund des erlittenen politischen Unrechts bis heute an den Folgen leiden.“
Das Gesetz wird nach der Zustimmung im Bundesrat zum 1. Juli 2025 in Kraft treten. Die Bundesregierung und die Landesregierungen sind angehalten eine zügige Umsetzung der neu gefassten Regelungen zu ermöglichen. Nooke setzt dabei auf die bewährte Unterstützung des Landes Brandenburg.