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SUMMARY:Bürgerberatung in Joachimsthal
DESCRIPTION:Die Mitarbeiter der Brandenburgischen Aufarbeitungsbeauftragten laden interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Joachimsthal und Umgebung zur Beratung vor Ort ein. Das Angebot richtet sich an Menschen\, die in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR politisch verfolgt wurden sowie deren Angehörige. \nIn Einzelgesprächen können insbesondere folgende Themen besprochen werden: \n\ndie Rehabilitierung von SED-Unrecht nach dem Strafrechtlichen\, Verwaltungsrechtlichen und Beruflichen Rehabilitierungsgesetz und sich daraus ergebende Leistungsansprüche\ndie Suche nach personenbezogenen Unterlagen\, die die politische Verfolgung oder den rechtsstaatswidrigen Eingriff in das Leben des Einzelnen dokumentieren\ndie Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden\nVermittlung psychosozialer Beratungs- und Hilfsangebote\nAnsprüche Hinterbliebener von Verfolgten\n\nEs können Anträge zur Einsichtnahme in die persönlichen Akten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit auf Grundlage des Stasi-Unterlagen-Gesetz gestellt werden. Voraussetzung ist die Vorlage eines gültigen Personaldokuments.
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SUMMARY:Eröffnung der Ausstellung "Zeugen Jehovas im KZ Ravensbrück und in Haftanstalten der DDR"
DESCRIPTION:Die 2018 in der Gedenkstätte Ravensbrück erstmals gezeigte Ausstellung widmet sich Zeuginnen und Zeugen Jehovas\, die im NS-Staat unter anderem im Konzentrationslager Ravensbrück inhaftiert und später in der DDR erneut verfolgt waren. Von völkischen und nationalsozialistischen Kreisen wurden die Bibelforscherinnen und Bibelforscher bereits in den 1920er Jahren als „jüdische Bolschewisten“\, „Volksverräter“ und „Kommunisten“ verunglimpft. \nRund 2.800 deutsche Zeuginnen und Zeugen Jehovas sowie 1.400 aus den besetzen Ländern wurden als „Schutzhäftlinge“ der Gestapo in die Konzentrationslager deportiert. Im KZ Ravensbrück waren bis zur Befreiung 782 weibliche und 218 männliche Bibelforscher inhaftiert. \nNach dem Zweiten Weltkrieg wurden die verfolgten Zeugen Jehovas in der Sowjetischen Besatzungszone als Opfer des Faschismus (OdF) anerkannt. Unmittelbar nach Gründung der DDR warf man ihnen jedoch „Kosmopolitismus“\, „Boykotthetze“ und „Spionage für den Westen“ vor. Die Organisation wurde verboten\, ihre Mitglieder verloren ihren Status als OdF und viele von ihnen wurden zu hohen Haftstrafen verurteilt. Nach Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in der DDR (1962) wurden Zeugen Jehovas wegen der Totalverweigerung des Wehrdienstes vor Gericht gestellt und verurteilt. \nIn der Bundesrepublik wurden sie zwischen 1960 und 1969 ebenfalls verurteilt\, wenn sie auch den Ersatzdienst ablehnten. \n  \n„Nachdem wir mehr als ein halbes Jahrhundert all die schrecklichen Dinge\, die wir erlebt haben\, vor anderen verborgen gehalten haben\, bricht nun dieses lärmende Schweigen aus mir\, aus uns heraus. […] Plötzlich gibt es ein aufrichtiges Interesse für das\, was damals mit uns geschah.“ \nHermine Schmidt (Jg. 1925)\, Überlebende des KZ Stutthof\, über das Mitte der 1990er Jahre einsetzende Interesse an der Verfolgungsgeschichte der Zeugen Jehovas \n  \nEinladungskarte des Landtags
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