„Denkmal für die Potsdamer Demokratiebewegung im Herbst 1989“

Beteiligen Sie sich mit Ihrer persönlichen Geschichte am „Denkmal für die Potsdamer Demokratiebewegung im Herbst 1989“ 

Derzeit entsteht das „Denkmal für die Potsdamer Demokratiebewegung im Herbst 1989“ auf dem Potsdamer Luisenplatz. Ein Teil des von Mikos Meininger gestalteten Denkmals sind neben persönlichen Schuhabdrücken auch Erinnerungen und persönliche Geschichten der Friedlichen Revolution 1989. Gern möchten wir Sie hiermit darauf hinweisen, dass Sie sich mit Ihrer Geschichte am Denkmal beteiligen können. Die Erinnerungen werden auf einer eigenen Webseite festgehalten, wo sie gehört und nachgelesen werden können.

Nähere Informationen erhalten Sie direkt im Kunsthaus sans titre unter folgendem Link:

https://www.sans-titre.de/denkmal-der-friedlichen-revolution

Schauen Sie doch im Kunsthaus sans titre vorbei, sehen die eindrucksvolle Ausstellung WERKSTATT DEMOKRATIE DENKMAL (Laufzeit bis 12.07.2020) an, geben Sie Ihren Schuhabdruck und erzählen Ihre Geschichte aus dem revolutionären Herbst 1989 in Potsdam.

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Gedenkfeier zur Erinnerung des 75. Jahrestags der Eröffnung des sowjetischen Speziallagers Ketschendorf (Fürstenwalde-Süd)

Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Dr. Maria Nooke, nahm am Abend des 8. Mai 2020 an der stillen Gedenkveranstaltung zur Erinnerung an die Opfer des sowjetischen Speziallagers Ketschendorf teil.
Angesichts der Auflagen der Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung durch das Corona-Virus verzichtete die Initiativgruppe Lager Ketschendorf e. V. auf die geplante Jubiläumsveranstaltung zum 75. Jahrestag der Gründung des Lagers.

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Aufarbeitungsangebote Online

Da wir uns zurzeit nicht mit Ihnen zu Gesprächen und Veranstaltungen treffen können, haben wir hier einige Angebote unserer Kooperationspartner und anderer Institutionen zum Sehen und Hören zusammengestellt.

Die virtuelle Klassenfahrt der Bundeszentrale für politische Bildung

Revolution Mauerfall. Die Open-Air-Ausstellung in der Stasi-Zentrale

Der 18. März in der deutschen Demokratiegeschichte

Wenn Strafe zur Qual wird – physische und psychische Folter in DDR und Gegenwart

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Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungs- gesetze

Änderungen der Rehabilitierungsgesetze 2019

Die folgende Übersicht informiert Sie über die Änderungen und gibt Hinweise, was diese gegebenenfalls für Sie bedeuten. Wenn Sie weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte in den telefonischen Sprechzeiten an die Bürgerberatung oder senden Sie uns eine Mailanfrage.

Die Verbesserungen betreffen:

  • die Erhöhung von monatlichen Unterstützungsleistungen für ehemalige politische Häftlinge auf 330 €. Diejenigen, die die Leistung nach § 17a StrRehaG, die sogenannte Opferrente, bereits erhalten, brauchen nicht aktiv werden. Die Anpassung wird, nachdem die gesetzlichen Änderungen in Kraft getreten sind, durch die Auszahlungsstellen ohne eine erneute Antragstellung vorgenommen. Die Umsetzung wird einige Zeit in Anspruch nehmen, jedoch keine Leistungseinbußen zur Folge haben.  
  • die Absenkung der notwendigen Mindestverfolgungszeit für ehemalige politische Häftlinge von 180 auf 90 Tage, um die sogenannte Opferrente zu erhalten. Haftopfer, die bisher die sogenannte Opferrente nicht erhalten konnten, weil ihre Haftzeit unter 180 Tagen lag, können jetzt einen Antrag stellen, wenn sie mindestens 90 Tage Haft verbüßten. Diese Regelung gilt auch für rehabilitierte ehemalige Heimkinder. Dazu gehören z. B. diejenigen, die mindestens 90 Tage im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau oder einer anderen Jugendhilfeeinrichtung waren und rehabilitiert sind. Der Antrag muss an die Stelle gerichtet werden, die die Rehabilitierung ausgesprochen hat. Wer hier unsicher ist, sollte sich beraten lassen. Die bisher bereitgestellte jährliche Unterstützungsleistung durch die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge in Bonn entfällt für diese Betroffenengruppe zukünftig, da von nun an Leistungen gemäß § 17a StrRehaG gewährt werden.
  • den erleichterten Zugang zur Rehabilitierung von ehemaligen Heimkindern, die in Spezialheimen und vergleichbaren Einrichtungen der DDR-Jugendhilfe Umerziehung erlitten. Wer zu dieser Betroffenengruppe gehört und bisher keinen Antrag auf Rehabilitierung gestellt hat, kann jetzt einen Antrag stellen und hat wesentlich verbesserte Chancen auf eine Rehabilitierung. Gleiches gilt für diejenigen, die vor einiger Zeit einen Antrag stellten, der jedoch vom jeweiligen Landgericht bisher noch nicht beschlossen wurde. Im geänderten Gesetz ist leider kein ausdrückliches Zweitantragsrecht für diejenigen geregelt, deren in der Vergangenheit gestellter Antrag bereits rechtskräftig abgelehnt ist. Deshalb empfehlen wir, vor einer erneuten Antragstellung Beratung und Unterstützung im Antragsverfahren zu nutzen.
  • die gesetzliche Klarstellung, dass Einweisungen von Kindern und Jugendlichen in Heime stets dann rechtsstaatswidrig waren, wenn deren Sorgeberechtigte aus politischen Gründen inhaftiert wurden und deshalb ihr Sorgerecht nicht ausüben konnten. Auch hier gilt, dass all jene, die bisher keinen Antrag gestellt haben, dies jetzt mit guten Erfolgsaussichten tun können. Diejenigen, deren Anträge abgelehnt wurden und inzwischen rechtskräftig sind, haben nach neuer Gesetzeslage zwei Möglichkeiten. Sie können entweder einen erneuten Antrag stellen, in der Erwartung, dass ein Zweitantragsrecht eingeräumt wird oder Sie können sich an die Stiftung in Bonn wenden und dort jährlich einmal Unterstützungsleistung beantragen. Diese Möglichkeit wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um abgelehnten Antragstellern ausschließlich dieser Betroffenengruppe eine erneute Antragstellung zu ersparen und dennoch Unterstützung zu gewähren.
  • die Erhöhung der Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte mit geringen Einkommen auf 240 € bzw. 180 € für Rentenempfänger, sofern die anerkannte Verfolgungszeit mindestens drei Jahre beträgt. Die Erhöhung wird durch die auszahlenden Sozialämter ohne erneute Antragstellung vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren der Anpassung der Leistung einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
  • den neu geschaffenen Zugang zu Ausgleichsleistungen für Verfolgte Schüler. Verfolgte Schüler waren bisher von Ausgleichsleistungen gemäß § 8 BerRehaG ausgeschlossen, jetzt wird der Zugang gewährt. Dabei ist entscheidend, dass die erlebte und anerkannte Verfolgung zu Nachteilen im Erwerbsleben geführt haben muss, die über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren anhielt. Entscheidend ist daher, wie lange der verfolgte Schüler die verweigerte oder abgebrochene Ausbildung nicht wieder aufnehmen durfte bzw. wie lange ihm der Abschluss einer begonnenen und aus politischen Gründen nicht beendeten Ausbildung verweigert wurde. Die Anträge sind an die jeweils regional zuständigen Sozialämter zu stellen. Die Neuregelung erfordert Verfahrensänderungen und Einarbeitungszeit in den Sozialämtern, weshalb in der ersten Zeit eventuell längere Bearbeitungszeiten entstehen können.
  • die Einführung einer Einmalzahlung von 1.500 € für Opfer von Zersetzungsmaßnahmen, die keine dauerhaften beruflichen und/oder gesundheitlichen Verfolgungsschäden erlitten. Der Gesetzgeber hat die Zahlung eingeführt, um all jenen eine Anerkennung zuteilwerden zu lassen, die Zersetzungsmaßnahmen der Staatssicherheit erlitten, die jedoch nicht mit beruflicher Verfolgung verbunden waren und infolgedessen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen hervorriefen. Der Antrag für die Einmalzahlung ist an die rehabilitierende Behörde zu richten, die in den Ländern für die Anträge auf Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung zuständig sind. Diese Behörden zahlen die einmalige Anerkennung aus.

Darüber hinaus wurde für alle Unterstützungs- und Ausgleichsleistungen festgelegt, dass das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Finanzen im Abstand von fünf Jahren überprüfen, ob die Höhe der Leistungen angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten noch angemessen ist.

Fragen zu den gesetzlichen Änderungen sowie Unterstützung bei der Beantragung oder Durchsetzung von Ansprüchen richten Sie bitte an die Bürgerberatung der Landesbeauftragten.

Weitere Informationen

Formular zur Beantragung der Rehabilitierung entsprechend dem StrafReHa-Gesetz

Zur Bundestagsdebatte

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30 Jahre Mauerfall – Das längste Gespräch

30 Jahre Mauerfall – Das längste Gespräch entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze

9. November 2019, 18:53 – 23:30

Unter dem Motto Unsere Geschichte schreibt Zukunft entsteht am 9. November auf 1.539 Kilometern das längste Gespräch an der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Mit einem medialen Gesprächsformat blicken wir auf die Jahre der Teilung, den Mauerfall und die vergangenen drei Jahrzehnte zurück. Von Hof bis Ratzeburg sprechen wir gemeinsam darüber, was das Ereignis des Mauerfalls für uns alle bedeutet hat, welche Änderungen es mit sich brachte, welche Freuden und welche Herausforderungen. Zusammen begehen wir einen spannenden Abend voller ehrlicher Gespräche über unsere gemeinsame Geschichte.

Live-Stream am 9. November 2019
Das längste Gespräch wird am 9. November 2019 von 18:53 bis 23:30 Uhr hier im Live-Stream übertragen.

Programm

18:53–20:20 UhrHof (Bayern)
20:20–21:20 UhrGeisa (Thüringen)
21:20–22:25 UhrBöckwitz/Zicherie (Sachsen Anhalt / Niedersachsen)
22:25–23:30 UhrRatzeburg (Schleswig Holstein)
Am 9. November 1989 öffnet die DDR ihre Grenze nach Westberlin und zur Bundesrepublik. Bewohner aus beiden Teilen der Stadt auf der Mauerkrone in der Nähe des Reichstagsgebäudes im Gespräch mit einem DDR-Volkspolizisten

Quelle: Bundesregierung / Lehnartz, Klaus

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Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ hat sich konstituiert.

Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Dr. Maria Nooke, gehört der Kommission an.

Gruppenbild der Angehörigen der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Einheit“ anlässlich der konstituierenden Versammlung am 6. Mai 2019 in Berlin.

Die Kommission will den Weg von der Friedlichen Revolution über den Mauerfall bis zur Deutschen Einheit mit zentralen Veranstaltungen vom 9. Oktober 2019 bis zum 3. Oktober 2010 nachzeichnen. Im Zentrum sollen allerdings Bürgerdialoge in allen Bundesländern stehen. Bei denen sollen auch generationsübergreifend Perspektiven aus und Ost und West eingebracht und kritisch reflektiert werden. Die Kommission will die Dialogveranstaltungen begleiten, dokumentieren und auswerten. Hieraus will sie operative Handlungsmöglichkeiten für die Politik entwickeln. Zum Jubiläumsjahr werden eine zentrale und zahlreiche Subkampagnen gestartet werden, mit denen die Öffentlichkeit mit Informationen versorgt werden wird.

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Studie zu aktuellen Lebenslagen von Menschen und deren Familien, die in der SBZ/DDR politisch verfolgt wurden oder Unrecht erlitten und im Land Brandenburg leben (Sozialstudie)

Der brandenburgische Landtag beschloss im Jahr 2016 die Beauftragung einer Sozialstudie. Ausgangspunkt war die Enquete-Kommission “Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg“, die sich mit ehemals politisch Verfolgten, ihrer Würdigung und der Wiedergutmachung befasste. Die Untersuchung soll die aktuelle Situation darstellen, Impulse für weiteres politisches Handeln geben und ggfs. neue Handlungsfelder aufzeigen.

Das Berliner Institut für Sozialforschung (BIS) wurde von der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur mit der Studie betraut. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Lebenslagen sollen auf der Grundlage qualitativer und quantitativer Erhebungsmethoden gewonnen werden.

Das Besondere der Studie besteht darin, dass neben den politisch Verfolgten auch die Familienangehörigen einbezogen werden. Aufgrund der transgenerationellen Weitergabe psychischer Verfolgungsschäden können Kinder und Kindeskinder infolge der Eingriffe in das Leben und das berufliche Fortkommen der Eltern- oder Großelterngeneration schwierige Ausgangsbedingungen haben. Dabei spielt auch die Fortschreibung von schlechten materiellen Lebensgrundlagen, von Ausgrenzungserfahrungen und mangelhafter Integration eine Rolle.

Für die Umsetzung der Studie suchen wir die Kooperation mit Opferverbänden und Aufarbeitungsinitiativen sowie Behörden und Fachinstitutionen mit der Bitte um Unterstützung bei der Vermittlung von Betroffenen, die an der repräsentativen Befragung teilnehmen möchten. Wir bitten darum, in Ihrem Umfeld auf die Studie hinzuweisen und  Betroffene zu ermutigen, sich bei uns zu melden.

Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns schon jetzt recht herzlich.

Weitere Informationen

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Die soziale Lage ehemals politisch Verfolgter verbessern

Stellungnahme der Konferenz der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Folgen der kommunistischen Diktatur vom 19.10.2018

Die Konferenz der Landesbeauftragten begrüßt die heutige einstimmig gefasste Entschließung des Bundesrates, mit der die Bundesregierung gebeten wird, zu prüfen, wie bestehende Gerechtigkeitslücken der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (SED-UnBerG) geschlossen werden können

Der Beschluss des Bundesrates vom 19.10.2018 zur Überprüfung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze

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