28. Bundeskongress der Landesbeauftragten in Berlin

Die Landesbeauftragten: (v.l.): Johannes Beleites, Dr. Maria Nooke, Burkhard Bley, Evelyn Zupke, Dr. Nancy Aris, Dr. Robert Grünbaum, Dr. Peter Wurschi, Frank Ebert Foto: BAB/Cecilia Reible

Auf dem diesjährigen Bundeskongress zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Folgen der kommunistischen Diktatur stand das Thema „35 Jahre Grundgesetz in den ostdeutschen Bundesländern“ im Mittelpunkt. Vom 4. bis 6. April 2025 kamen in Berlin zahlreiche Akteurinnen und Akteure zusammen, um sich über aktuelle Herausforderungen und Perspektiven im Umgang mit dem DDR-Unrecht auszutauschen. Unter den Teilnehmenden waren politisch Verfolgte der SED-Diktatur, Vertreterinnen und Vertreter von Opferverbänden und Aufarbeitungsinitiativen, Landesbeauftragte, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und politische Entscheidungsträger. Gemeinsam diskutierten sie über Wege der Anerkennung, Unterstützung und Erinnerung. Veranstaltet wurde der 28. Bundeskongress von der Konferenz der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Folgen der kommunistischen Diktatur, der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur sowie der SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag.

Der Regierender Bürgermeister Berlins Kai Wegner hält ein Grußwort.
Foto: BAB/Cecilia Reible
Der Beauftragte des Landes Berlin Frank Ebert
eröffnet den Kongress.
Foto: BAB/Cecilia Reible

Der 28. Bundeskongress wurde Freitagabend im Roten Rathaus in Berlin eröffnet. Dort empfing der Regierende Bürgermeister Berlins Kai Wegner die Teilnehmenden mit einem Grußwort. Danach eröffnete der Beauftragte des Landes Berlin Frank Ebert den Kongress und die Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Ines Härtel hielt den Festvortrag „Das Grundgesetz als Freiheitsfundament – Erinnerung, Ausgestaltung, Verwurzelung als gemeinsame Aufgabe?“.

Am zweiten Kongresstag fanden zuerst Fachgespräche zur Erinnerungskultur und zur Umsetzung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze statt. Danach gaben die Landesbeauftragten, die Bundesstiftung Aufarbeitung und SED-Opferbeauftragten einen Einblick in ihre Arbeit. Am Nachmittag hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit an Führungen im Stasi-Unterlagen-Archiv, im Archiv der DDR-Opposition oder am Lernort Keibelstraße teilzunehmen. Im Nachhinein folgten zwei Panels mit Berichten aus den Verfolgtenverbänden und Aufarbeitungsinitiativen.

Führung am Lernort Keibelstraße.
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Berichte aus den Verfolgtenverbänden und
Aufarbeitungsinitiativen. Bernd Richter bei
Bericht über die Arbeit der Häftlingsvertretung
Gedenkstätte Lindenstraße 54.
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Dr. Maria Nooke moderierte das Fachgespräch „Unrechtsfolgen und SED-Unrechtsbereinigungsgesetze in 35 Jahren gesamtdeutschem Recht“ mit Burkhard Bley, Prof. Dr. Jörg Frommer und Philipp Mützel.
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Führung im Archiv der DDR Opposition.
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Auf Einladung der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur Evelyn Zupke begann das Programm am Sonntag im Reichstagsgebäude. In einem Gespräch mit dem Bundespräsidenten a.D. Joachim Gauck und Evelyn Zupke berichteten die Schülerinnen und Schüler vom Dreilinden-Gymnasiun Steglitz-Zehlendorf von ihrem Schulprojekt zum Volksaufstand 1953 und den dadurch entstandenen ersten Berührungspunkten mit der DDR-Geschichte. Abschließend wurde im Parlament der Bäume  den Opfern der kommunistischen Diktatur mit einer Messe und Kranzniederlegung gedacht.

Bundespräsident a.D. Joachim Gauck im Gespräch mit Schülerinnen und Schülern des Dreilinden-Gymnasiums Berlin.
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Gedenken im Parlament der Bäume. Pfarrer Thomas Jeutner aus der Versöhnungsgemeinde in Berlin-Wedding mit Gedenkworten.
Foto: LAkD/ Stefanie Wahl

Verbesserte Unterstützung für SED-Opfer beschlossen

Aufarbeitungsbeauftragte Dr. Maria Nooke begrüßt die umfangreichen Verbesserungen für SED-Opfer

Bei seiner gestrigen Sitzung hat der Bundestag mit der Verabschiedung des „Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“ umfangreiche Verbesserungen für die Betroffenen beschlossen.
Zu den wichtigsten Änderungen gehörten die Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden auf der Grundlage einer kriterienbasierten Vermutungsregelung, die Erhöhung der Opferrente für strafrechtlich Rehabilitierte auf monatlich 400 € und deren Dynamisierung unabhängig vom Einkommen sowie eine Erhöhung der Leistungen für beruflich Verfolgte auf 291 € ohne Kürzung bei Renteneintritt und ohne Einbeziehung des Partnereinkommens. Verankert ist ein Zweitantragsrecht für strafrechtliche Rehabilitierungen und eine Einmalzahlung von 7.500 € für Menschen, die von Zwangsaussiedlung an der innerdeutschen Grenze bzw. an der Grenze zu West-Berlin betroffen waren. Die Rehabilitierung für Zersetzungsmaßnahmen des MfS ist zukünftig auch für diejenigen möglich, die im Westen verfolgt wurden. Schließlich wird ein bundesweiter Härtefallfonds mit jährlich einer Million Euro eingerichtet.

Die Aufarbeitungsbeauftragte Dr. Maria Nooke erklärt dazu: „Der Bundestag hat mit seinem Beschluss gezeigt, dass die Aufarbeitung von DDR-Unrecht auch 35 Jahre nach der Friedlichen Revolution von hoher politischer Bedeutung ist. Die materiellen Verbesserungen bedeuten auch eine Würdigung für die Menschen, die sich in der DDR für Freiheit und Demokratie eingesetzt haben und auf Grund des erlittenen politischen Unrechts bis heute an den Folgen leiden.“

Das Gesetz wird nach der Zustimmung im Bundesrat zum 1. Juli 2025 in Kraft treten. Die Bundesregierung und die Landesregierungen sind angehalten eine zügige Umsetzung der neu gefassten Regelungen zu ermöglichen. Nooke setzt dabei auf die bewährte Unterstützung des Landes Brandenburg.

Abgeordnete des Deutschen Bundestages nach der Verabschiedung des „Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“
SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke mit Vertretern der Opferverbände auf der Zuschauertribüne
Freude bei den Abgeordnete über die erreichten Verbesserungen

Fachgespräch „SEXUELLER KINDESMISSBRAUCH IN DER DDR – MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN“

Die Aufarbeitung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Über Kindesmissbrauch zu sprechen, das Unrecht anzuerkennen und Lösungen für einen besseren Schutz zu entwickeln, sind erste Schritte der Aufarbeitung. Für Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe und für Werkstätten stellen sich mit dem Thema Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt viele Herausforderungen. Zudem ist sexueller Kindesmissbrauch in der DDR bis heute stark tabuisiert.

Im Fachgespräch wollen wir uns mit Betroffenen von sexueller Gewalt sowie weiteren Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis über die Erfahrungen mit Aufarbeitung von Kindesmissbrauch in der DDR-Behindertenhilfe austauschen.

Wir laden Sie herzlich ein zur Teilnahme am Fachgespräch „Sexueller Kindesmissbrauch in der DDR – Fokus Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen“.

Zeit: 18. Februar 2025, 13:00 bis 19:00 Uhr
Ort: Hoffbauer Tagungshaus, Hermannswerder 24, 14473 Potsdam

Die Veranstaltung wird in Leichte Sprache und Gebärdensprache übersetzt.

Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.