Stiftung Anerkennung und Hilfe

Die Filmreihe erzählt, wie Betroffene, die als Kinder und Jugendliche schwerwiegende belastende
Erfahrungen in psychiatrischen Kliniken machten, heute mit dieser Erinnerung leben und wie diese sie prägt. Zwei der Filmprotagonisten ringen seit Jahren mittels künstlerischen Arbeitens als Bildhauer bzw. Maler um ein sinnstiftendes Leben ohne Stigmatisierung.

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Trailer der Filmreihe „Trotzdem ICH“

Der Podcast „Leid und Unrecht anerkennen“ erzählt von Ratsuchenden, die sich angesichts ihrer leidvollen Lebenserfahrungen an die Stiftung Anerkennung und Hilfe gewandt haben. Er erzählt auch von der Arbeit der Beraterinnen und Berater.

Hier hören Sie den Podcast „Leid und Unrecht anerkennen“ – Musik: Stephan Krawczyk aus dem Lied „Wieder Stehen“, neu eingespielt 2021

Anlauf- und Beratungsstelle des Landes Brandenburg

Zum 1. Januar 2017 wurde die Stiftung Anerkennung und Hilfe errichtet. Sie will in allen Bundesländern Unterstützung für Menschen ermöglichen, die als Minderjährige in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid und Unrecht erfuhren und bis heute an den Folgen leiden. Es geht dabei  um den Zeitraum von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland und von 1949 bis 1990 in der DDR.

Ziel der Stiftung ist die Anerkennung der leidvollen Erfahrungen durch

  • die Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen
  • die wissenschaftliche Aufarbeitung der stationären Unterbringung in Psychiatrie und Behindertenhilfe und
  • die Aufklärung der Öffentlichkeit, um einen Beitrag zur Entstigmatisierung der Betroffenen zu leisten.

Maßgeblich bei der Umsetzung dieser Ziele sind die Anlauf- und Beratungsstellen in allen Bundesländern. Im Land Brandenburg ist diese Anlaufstelle bei der Aufarbeitungsbeauftragten angebunden.

Aufgaben der Anlauf- und Beratungsstelle sind:  

  • individuelle Anerkennung von Leid und Unrecht im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches
  • Vermittlung einer einmaligen Geldpauschale (9.000 EUR) und ggfs. einer Rentenersatzleistung (bis zu 5.000 EUR)
  • Beratung zum Regelsystem und zu anderen Hilfen

Die Anmeldefrist ist am 30. Juni 2021 abgelaufen.